SFDR, »Doppelte Wesentlichkeit« und »Principal Adverse Impacts« Indikatoren
SFDR und das Konzept der Doppelten Wesentlichkeit
Das Konzept der »Doppelten Wesentlichkeit« oder »Double Materiality« ist ein Kernelement der Corporate Sustainability Reporting Directive (mehr Informationen zur CSRD und zum Konzept der »Double Materiality« haben wir hier, hier und hier für Sie zusammengestellt). In diesen Beiträgen haben wir unter anderem herausgearbeitet, dass die Anwendung dieser Konzepte für berichtende Unternehmen bedeutet, nicht nur aus der »Outside-In«, sondern auch aus der »Inside-Out« Perspektive ihre Wesentlichkeitsfaktoren bestimmen zu müssen.
Die SFDR bringt für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater ein vergleichbares Konzept mit sich: Die »finanzielle Wesentlichkeit« wird in den Angaben zu »Nachhaltigkeitsrisiken« erfasst, während die »Impact Materiality« über die »wichtigsten nachteiligen Auswirkungen« auf Investitionsentscheidungen abgedeckt wird.
Als »Nachhaltigkeitsrisiken« werden in diesem Kontext solche Faktoren verstanden, die einen Nachhaltigkeitsbezug aufweisen (Beispiele dafür sind der Klimawandel, soziale Ungerechtigkeit, etc.), die sich negativ auf den wirtschaftlichen Wert eines Investments auswirken können.
Die“Principal Adverse Impacts« im Hinblick auf Nachhaltigkeitsfaktoren sind die negativen Auswirkungen eines Unternehmens oder eines Investments auf die Umwelt und die Gesellschaft.
Die »PAI« Indikatoren werden sowohl im Zusammenhang mit der SFDR (für die Klassifizierung von Art. 8 und Art. 9) als auch im Rahmen der MiFID II / IDD genutzt. Mit der Veröffentlichung der entsprechenden Erklärungen ist im Juni 2023 auf der Grundlage der Daten aus dem Jahr 2022 zu rechnen.
»Principal Adverse Impacts« bzw. »PAI« Indikatoren
Die offenzulegenden PAI Indikatoren sind in zwei Gruppen gegliedert:
- 18 Kernindikatoren (»core set of universal mandatory indicators«)
- 46 zusätzliche Indikatoren (»additional opt-in indicators«)
Die Anwendung der Indikatoren ist abhängig von der Art der Investition. Unterschieden werden Investitionen in:
- Beteiligungsunternehmen (»Investee companies«)
- Staatliche und supranationale Unternehmen (»Sovereigns and Supranationals)
- Immobilienanlagen (»Real estate assets«)
Während eine Offenlegung zu den 18 Kernindikatoren in jedem Fall verpflichtend ist, müssen Beteiligungsunternehmen zumindest zu jeweils einem weiteren Indikator aus den Themenbereichen »Environment« und »Social« berichten. Für den Bereich Real Estate ist die Offenlegung zu einem weiteren Indikator verpflichtend. Selbstverständlich kann auf freiwilliger Basis auch zu weiteren Indikatoren berichtet werden.
In der ersten Anlage der SFDR sind alle Indikatoren ausführlich beschrieben (vgl. Fußnote unterhalb der folgenden Tabellen). An dieser Stelle beschränken wir uns deshalb auf eine Zusammenfassung in der folgenden Tabelle.
Zusammenfassung Kernindikatoren | |||
Art | »E« bzw. Umwelt | »S« bzw. Soziales | Summe |
Beteiligungsgesellschaft | 9 | 5 | 14 |
Staatliche und supranationale Unternehmen | 1 | 1 | 2 |
Immobilienanlagen | 2 | 0 | 2 |
Summe | 12 | 6 | 18 |
Zusammenfassung zusätzliche Indikatoren | |||
Art | »E« bzw. Umwelt | »S« bzw. Soziales | Summe |
Beteiligungsgesellschaft | 16 | 17 | 33 |
Staatliche und supranationale Unternehmen | 1 | 7 | 8 |
Immobilienanlagen | 5 | 0 | 5 |
Summe | 22 | 24 | 46 |
Die Commission Delegated Regulation zur SFDR kann hier heruntergeladen werden.
Die Anlage zur SFDR mit allen Indikatoren kann hier heruntergeladen werden.
Treibhausgasemissionen und Principal Adverse Impacts (PAI)
- Treibhausgasemissionen
- CO₂-Fußabdruck
- Treibhausgasintensität
Zusammenfassung
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