CSRD – Starten oder warten?

CSRD – Wie Unternehmen ihren Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung gestalten können

Die Einführung der »Corporate Sustainability Reporting Directive« oder kurz »CSRD« ist ein Thema, das aktuell viele Unternehmen beschäftigt. Ab Januar 2025 werden die ersten Unternehmen nach der »CSRD« berichten – auf der Grundlage der Daten aus dem Jahr 2024. In diesem Blogpost gehen wir der Frage nach, wann Unternehmen in die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der »CSRD« einsteigen sollten und versuchen Antworten auf die Frage »CSRD – Starten oder warten?« zu geben.

Update: Im Juni 2023 wurde eine überarbeitete Fassung des European Sustainability Reporting Standard veröffentlicht. Alle Informationen dazu haben wir in diesem Blogpost für Sie zusammengestellt.

CSRD – Starten oder warten?

Über die »CSRD« oder »Corporate Sustainability Reporting Directive« haben wir bereits berichtet, weshalb wir uns an dieser Stelle primär auf die mit der Einführung der »CSRD« verbundenen Zeitschienen konzentrieren.

Nach jetzigem Stand werden die ersten Unternehmen (diejenigen, die bereits berichtpflichtig im Sinn des CSR-RUG sind) ab Januar 2025 nach der »CSRD« und dem mit ihr verbundenen Reporting Framework, dem »ESRS« oder »European Sustainability Reporting Standard«, über Nachhaltigkeitsthemen des Geschäftsjahrs 2024 berichten müssen.

Ab 2026 wird die Berichtspflicht auf weitere Unternehmen ausgedehnt (diejenigen Unternehmen, die bisher nicht berichtspflichtig im Sinn des CSR-RUG sind und verschiedene Kriterien erfüllen – mehr dazu in diesem Blogpost).

Für viele Unternehmen stellt sich deshalb derzeit die Frage »CSRD – Starten oder warten?« und abhängig von dieser Entscheidung: Wie kann der Einstieg in die CSRD sinnvoll gestaltet werden?

Die Zeit bis zur Berichtspflicht effizient nutzen

Es wird tatsächlich noch etwas Zeit vergehen, bis die Nachhaltigkeitsberichterstattung für die von der CSRD betroffenen Unternehmen greifen wird. So zumindest der erste Eindruck.
CSRD - Starten oder warten?

In die Überlegungen einbezogen werden muss allerdings, dass die »CSRD« und der mit ihr verbundene Berichtsstandard »ESRS« hohe Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen mit sich bringen wird.

Und es sind nicht nur regulatorische Vorgaben, die im Kontext ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen zunehmend relevant werden, sondern häufig auch Anfragen von Stakeholdern zu Nachhaltigkeitsthemen, auf die Unternehmen adäquate Antworten geben müssen. Auch daraus ergeben sich Gründe für eine möglichst frühzeitige Beschäftigung mit der unternehmenseigenen Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Anforderungen von CSRD, ESRS und Stakeholdern an die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Eine bessere Einordnung der regulatorischen wie auch der von Stakeholdern formulierten Anforderungen kann aus dem Zusammenspiel von »CSRD«, »EU Taxonomie« und »SFDR« oder »Sustainable Finance Disclosure Regulation« abgeleitet werden.
CSRD, SFDR und EU Taxonomie

CSRD, ESRS und EU Taxonomie im Kontext

Die »CSRD«, »SFDR« und »EU Taxonomie« bilden den Kern des »European Green Deals«.

Vereinfacht ausgedrückt:

  • Die »CSRD« setzt den Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen.
  • Die »SFDR« bringt Offenlegungspflichten für die Finanzmarktteilnehmer mit sich.
  • Die »EU Taxonomie« ist ein Klassifizierungssystem, mit dem festgestellt werden kann, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig eingestuft werden kann.

Mit dem Zusammenspiel dieser drei Komponenten sollen Finanzströme zu solchen Investments gleitet werden, die nachhaltig sind. Die Offenlegung nach der EU Taxonomie und die SFDR greifen bereits. Damit steigen indirekt die Anforderungen an Unternehmen, auch wenn diese noch nicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD verpflichtet sind.

Die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem »ESRS« sollten in keinem Fall unterschätzt werden. Es handelt sich dabei in keinem Fall um eine reine »Zahlensammlung«. Vielmehr werden auch Fragen im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsstrategie und den dafür vorgesehenen Ressourcen abgefragt, die voraussichtlich bei vielen Unternehmen noch nicht im dafür erforderlichen Detaillierungsgrad vorliegen. Beispielhaft kann hier auf ein »Double-Materiality Assessment« oder auf das Reporting von »Scope 1, 2 und 3 Emissionen« verwiesen werden.

Erwartungen von Stakeholdern

Neben regulatorischen Vorgaben können die Erwartungen von Stakeholdern im Zusammenhang mit dem eigenen Nachhaltigkeitsreporting eine wichtige Rolle spielen.

Viele Unternehmen im B2C wie auch im B2B-Segment haben sich bereits erfolgreich bei Nachhaltigkeitsthemen positioniert und damit ihre Kunden überzeugt. Die Themen reichen dabei von sozialen Aspekten entlang der Lieferkette, Dekarbonisierung bis zum Recycling der eigenen Produkte nach der Nutzungsdauer. Dazu passt auch das Stichwort »Scope-3-Emissionen«, indem schon beim Produktdesign auf möglichst geringe CO₂-Emissionen hingearbeitet wird.

Nicht wenige Unternehmen beschäftigen sich beispielsweise mit der Frage, wie sie ihre Prozesse und Lieferketten dekarbonisieren können. Dies wirkt sich wiederum auf die Unternehmen aus, die selbst Teil einer solchen Lieferkette sind und dann ihre CO₂-Emissionen analysieren müssen. Auch die Abfrage von ESG-Kriterien durch (B2B-)Kunden und Finanzpartner sind bereits Realität.

ESG strahlt auch in den Bereich Human Resource aus. Die eigene Belegschaft stellt, genauso wie potenziell zukünftige Mitarbeiter*innen, eine der wichtigsten Stakeholdergruppen von Unternehmen dar. Über die Relevanz von ESG und Nachhaltigkeit in diesem Kontext haben wir hier berichtet.

Welche Vorteile haben Unternehmen, die ihren Einstieg in die CSRD frühzeitig planen?

Der Einstieg in ESG ist nicht selten mit einer steilen Lernkurve verbunden. Unterschiedliche ESG-Frameworks können für die Berichterstattung genutzt werden und sind zum Teil mit branchenspezifischen Ausprägungen verbunden.

Für Unternehmen, die voraussichtlich die Anforderungen der »CSRD« erfüllen müssen, bietet sich eine frühzeitige Orientierung an dem »ESRS« an, da dies der Berichtsstandard sein wird, der für die zukünftige Nachhaltigkeitsberichterstattung die Grundlage bilden wird.

Jene Unternehmen, die zwar nicht unter die Regelungen der »CSRD« fallen, sich aber beim Thema Nachhaltigkeit substanziell positionieren möchten, können aus einer Vielzahl von möglichen Reporting-Frameworks eine Auswahl treffen, die der Ausrichtung des eigenen Unternehmens entspricht.

In jedem Fall sollten sich Unternehmen nicht auf einen Sprint, sondern auf einen Langstreckenlauf einstellen. ESG und Nachhaltigkeitsberichterstattung sind Prozesse, die sich im Laufe der Zeit immer weiter verfeinern. Wichtig ist es, sich einen guten Überblick zu verschaffen und eine ESG-Strategie zu entwickeln, die authentisch ist und »E«, »S« und »G« abbildet.

Dafür wird es notwendig sein, die dazu nötigen Ressourcen bereitzustellen – etwa ein unternehmensweit tätiges ESG-Team bzw. ESG-Management, das souverän auf Anfragen von internen wie auch externen Stakeholdern reagieren und diese mit fundierten Auskünften, Berichten und Strategien beantworten kann.

Die Zeit, bis die »CSRD« greift, kann so effizient genutzt werden. Auch für einen sicherlich notwendigen »Testlauf« der Berichterstattung, mit dem mögliche Datenlücken identifiziert und geschlossen werden können.

Um nochmals das Stichwort »Langstreckenlauf« aufzugreifen: Der Nachhaltigkeitsprozess wird in vielen Fällen dazu führen, dass weitere Themenbereiche identifiziert werden, die für das Unternehmen wesentlich sind. Dies kann zu einer nachhaltigen Stärkung der eigenen Unternehmensstrategie beitragen.

Zurück zur Ausgangsfrage: »CSRD – Starten oder warten?«

Es gibt viele gute Gründe, um frühzeitig in die Nachhaltigkeitsberichterstattung einzusteigen. Unserer Einschätzung nach ist die effiziente Nutzung der noch verbleibenden Zeit mit der Wichtigste, denn der Implementierungsprozess nimmt Zeit in Anspruch und ist komplex.

Neben den Compliance-Anforderungen bietet sich mit dem Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung und den damit verbundenen Prozessen für Unternehmen die Option, die eigenen ESG-relevanten Chancen und Risiken besser einschätzen zu können und die Stakeholderkommunikation zu fördern.

Über NordESG

NordESG hat sich auf die Beratung zu ESG und Nachhaltigkeit in Deutschland, Europa und Nordamerika spezialisiert. Wir unterstützen Unternehmen dabei, ihre ESG- und Nachhaltigkeitsstrategien zu entwickeln und zu implementieren. Wir unterstützen Unternehmen nicht nur dabei ihren Offenlegungspflichten wie der CSRD nachzukommen, sondern auch dabei ihre Nachhaltigkeitsstrategie proaktiv gegenüber ihren Stakeholdern wie Investoren, Geschäftspartnern, Kunden oder lokalen Gemeinschaften zu kommunizieren.

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