Der Einstieg in die ESG Berichterstattung und Offenlegung – Rahmenwerke, Wesentlichkeit, Emissionen, Ziele und KPIs
Stakeholder erwarten zunehmend, dass Unternehmen transparent über ihre Nachhaltigkeitsperformance berichten. Zum einen sind dabei regulatorische Anforderungen an die Offenlegung von ESG – oder »Environment«, »Social« und »Governance« – Themen zu erfüllen. Zum anderen ist die ESG Berichterstattung von Marktanforderungen getrieben, wobei Stakeholder unterschiedliche Anforderungen definieren. So haben zum Beispiel zukünftige Mitarbeitende ein Interesse daran zu verstehen, wie Nachhaltigkeitsthemen im Unternehmen behandelt und verstanden werden. Für Investoren bilden die Risiken und Chancen im ESG-Kontext einen Schwerpunkt und für Endkunden kann es eine Priorität sein zu erfahren, wie nachhaltig die Produkte eines Unternehmens sind. Eine ausgewogene und transparente ESG Berichterstattung soll den Erfordernissen aller Stakeholder gerecht werden. Die große Herausforderung ist dabei, dass die Offenlegung oder ESG Berichterstattung den Abschluss des ESG Prozesses darstellt. In diesem Blogpost gehen wir den Fragen nach, welche Kernprozesse vor der eigentlichen Offenlegung umgesetzt werden müssen und welche Rahmenwerke oder ESG Standards sich für die ESG Berichterstattung anbieten. Darüber hinaus greifen wir Themen wie »Doppelte Wesentlichkeit«, »Scope 1, 2 und 3 Emissionen« und »ESG Ziele« bzw. »ESG KPIs« auf. Aus unserer Sicht besonders wichtig ist auch die Frage, welche Erkenntnisse Unternehmen aus ihrer ESG Berichterstattung und den damit verbundenen Daten ziehen können.
Offenlegung und ESG Berichterstattung gestalten – Vier Aspekte für einen guten Einstieg
Die Ausgangspositionen, mit denen Unternehmen die Herausforderung ESG Berichterstattung angehen, kann sehr unterschiedlich sein. Manche Unternehmen können bereits auf umfangreiche Erfahrungen im Zusammenhang mit ESG zurückgreifen. Andere Unternehmen stehen aktuell noch am Anfang ihrer Nachhaltigkeitsreise und planen ihre ersten Schritte. Dazu gehört beispielsweise die Auswahl des passenden ESG Standards, nach dem die Offenlegung erfolgen soll, die Umsetzung einer Wesentlichkeitsanalyse, die Ermittlung des CO₂-Fußabdrucks und die Entwicklung eines Zielsystems, damit ESG Faktoren gesteuert und der Fortschritt überprüft werden kann.
Wir haben bereits an anderer Stelle über die meisten dieser Themen berichtet. Um Doppelungen zu vermeiden, haben wir Verweise zu diesen Artikeln eingefügt.
Welchen ESG Berichtsstandard für die Offenlegung nutzen?
Die Liste möglicher Berichtsstandards für die Offenlegung und ESG Berichterstattung scheint endlos zu sein. Jedoch vollzieht sich zunehmend eine Konsolidierung und die oft zitierte »ESG Buchstabensuppe« wird etwas homogener. Die folgenden Aspekte können die Auswahl des ESG Frameworks für die Offenlegung unterstützen:
- Regulatorische Anforderungen – sind bei der ESG Berichterstattung besondere regulatorische Vorgaben zu erfüllen? Wenn ja, dann kann dies die Auswahl möglicher Berichtsstandards bereits deutlich eingrenzen. Ein Beispiel dafür ist die CSRD, da Unternehmen, die unter die Regelungen dieser Richtlinie fallen, den European Sustainability Reporting Standard (ESRS) für die Offenlegung nutzen werden.
- Stakeholder-Erwartungen und branchenspezifische Berichtsstandards – Nutzer von Nachhaltigkeitsberichten erwarten zu Recht, dass die für sie relevanten Informationen in einem Format geliefert werden, das sie leicht erschließen können. In diesem Kontext sind auch auf einzelne Branchen ausgerichtete Berichtsstandards, ein Beispiel ist »GRESB« für die Immobilienbranche, zu nennen.
- Prioritäten des Unternehmens – Neben regulatorischen und den Anforderungen von Stakeholdern können es auch Schwerpunktsetzungen des eigenen Unternehmens sein, die sich auf die Entscheidung für einen Berichtsstandard auswirken. Haben beispielsweise Themen wie CO₂-Emissionen oder Net Zero einen hohen Stellenwert, dann kann der SBTi Standard interessant sein. Soll hingegen ein umfassender Überblick über das Thema ESG gewählt werden, dann bietet sich beispielsweise der GRI Standard an, der alle Teilbereiche von E, S und G abdeckt.
In jedem Fall schlagen wir vor, auf etablierte Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zurückzugreifen, um sicherzustellen, dass die Anforderungen der Stakeholder erfüllt werden. Ein weiterer Vorteil ist darin zu sehen, dass die Rahmenwerke auch als Checkliste verwendet werden können, um mögliche Datenlücken frühzeitig zu identifizieren und dadurch die Vollständigkeit der Offenlegung sichergestellt werden kann.
Wird darüber hinaus eine Softwarelösung für die Datensammlung und das Management der Berichterstattung genutzt, dann verringert sich der Aufwand für die ESG Berichterstattung nach verschiedenen Frameworks, weil mit einem zentralen Datenbestand mehrere Berichtsstandards bedient werden können. Mehr zur Interoperabilität von Berichtsstandards gibt es hier.
Was ist »Wesentlich«?
Das zentrale Ergebnis eines Materiality Assessments ist, diejenigen ESG-Faktoren zu identifizieren, die »wesentlich« für ein Unternehmen sind. Diese Informationen setzen zum einen Fokuspunkte bei der ESG Berichterstattung und tragen dazu bei, Ziele zu setzen und mit den entsprechenden KPIs zu hinterlegen.
Rund um das Thema »Wesentlichkeit« gibt es verschiedene Definitionen: Einfache Wesentlichkeit, doppelte Wesentlichkeit, vernetzte Wesentlichkeit sind nur einige Beispiele. Wir haben das Thema »Wesentlichkeitsverwirrung« in diesem Blogpost aufgegriffen.
Unserer Auffassung nach ist dem Ansatz der »doppelten Wesentlichkeit« der Vorzug zu geben, da dabei sowohl die Outside-In als auch die Inside-out Perspektive berücksichtigt wird. Stakeholder in den Prozess einer Wesentlichkeitsanalyse einzubinden ist wichtig, damit deren Blickwinkel und Prioritäten ebenfalls abgebildet werden können. Mehr zum Thema »double materiality« haben wir hier und hier für Sie zusammengestellt.
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Treibhausgasemissionen
Die Offenlegung von Treibhausgasemissionen wird von vielen ESG Berichtsstands gefordert und auch Stakeholder sind zurecht daran interessiert, welche Ziele sich Unternehmen im Zusammenhang mit CO₂-Emissionen setzen. Während Scope 1 und Scope 2 Emissionen relativ einfach ermittelt werden können, stellen Scope 3 Emissionen eine deutlich größere Herausforderung im Kontext der ESG Offenlegung dar. Auch an dieser Stelle können Softwarelösungen hilfreich sein. Weitere Informationen über die strukturierte Erfassung von Scope 1, 2 und 3 Emissionen haben wir hier zusammengestellt.
Ziele und KPIs
Ein weiterer zentraler Aspekt aus dem ESG Strategieprozess ist die Entwicklung von Zielen und KPIs. Mit der Zusammenstellung aller ESG-bezogenen Daten wird der Status Quo etabliert. Daraus und aus den Prioritäten, die sich aus der Wesentlichkeitsanalyse ergeben haben, können dann neben der eigentlichen ESG-Strategie die Ziele und die damit verbundenen KPIs abgeleitet werden. In einem weiteren Schritt ist dann die Entwicklung und Implementierung von Projekten und Initiativen erforderlich, die zur Zielerreichung beitragen.
Nach den »Do’s« die »Don’ts«
Neben den oben geschilderten Kernaspekten gibt es auch solche, die in jedem Fall vermieden werden sollten. In diesem Abschnitt geben wir einen kurzen Überblick über typische Stolperfallen bei der ESG Berichterstattung.
Den Aufwand für die Datenbeschaffung unterschätzen
Die Erhebung aller Daten für die strukturierte ESG Berichterstattung ist ressourcen- und zeitintensiv. Was ursprünglich als eine Aufgabe angesehen wurde, die innerhalb weniger Tage erledigt werden kann, entwickelt sich zu einem Prozess, der sich über Monate hinzieht. Ein Grund dafür: Auch wenn die für die Offenlegung erforderlichen Daten verfügbar sind, müssen diese ggf. zunächst zusammengestellt und entsprechend den Anforderungen des jeweiligen Berichtsstandards formatiert werden. In manchen Fällen sind die erforderlichen Informationen überhaupt nicht verfügbar.
Die Datenverfügbarkeit und Datenqualität überschätzen
Wie bereits oben ausgeführt, werden manche Informationen sofort verfügbar sein oder können mit verhältnismäßig übersichtlichem Aufwand ermittelt bzw. aufbereitet werden. Andere Daten, Scope 3 Emissionen zum Beispiel, werden häufig nicht vorliegen, da bislang noch kein Prozess zu deren systematischen Erfassung etabliert wurde. Was auf Scope 3 Emissionen zutrifft, gilt auch für viele andere Daten, die für die ESG Berichterstattung erforderlich sind. Um die Datenverfügbarkeit und die Datenqualität sicherzustellen, werden Abstimmungen mit internen und externen Stakeholdern – auch entlang von Liefer- und Wertschöpfungsketten – erforderlich sein. Sicher ist aber auch, dass die Datenqualität im Lauf der Zeit steigen wird.
Ausschließliche Ausrichtung auf Daten
Die Erfahrung hat gezeigt, dass ein ausschließlich qualitativer Ansatz bei der Offenlegung nicht ausreicht und den Anforderungen von Nutzern der Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht genügt. Der Übergang von der NFRD zur CSRD unterstreicht dies deutlich. Die ESG Berichterstattung fokussiert sich aber nicht nur auf die Präsentation von Daten, sondern darauf, diese Informationen in einen Kontext einzuordnen und damit nachvollziehbar zu machen. Das umfasst einen Rückblick auf wesentliche Veränderungen genauso wie den Ausblick auf zukünftige Trends, die antizipiert wurden und wie die Prioritätensetzung erfolgt ist.
Die Erkenntnisse aus dem ESG Prozess nicht nutzen
Wenn alle ESG-bezogenen Daten und Informationen vorliegen, besteht die Chance daraus weitere Erkenntnisse abzuleiten. Wie stellen sich Risiken und Chancen im ESG Kontext dar? Mit welchen »low-hanging fruits« können schnell Erfolge erzielt werden und wie können die Einsichten aus dem ESG Prozess für die Weiterentwicklung der Unternehmensstrategie genutzt werden?
Unternehmensstrategie und Nachhaltigkeitsstrategie nicht zusammenführen
An welchen Stellen ergeben sich Schnittmengen von Nachhaltigkeits- und Unternehmensstrategie bzw. an welchen Stellen gibt es gute Übereinstimmungen? Mit der Zusammenschau und dem Abgleich beider Strategien können wichtige Synergien erschlossen werden. Diese Chance sollte in keinem Fall vertan werden.
»Greenwashing«
Greenwashing kann die Reputation eines Unternehmens signifikant beeinträchtigen. Bei der ESG Berichterstattung muss deshalb darauf geachtet werden, dass die Ergebnisse transparent kommuniziert und in einen Kontext eingebettet werden, damit die Nutzer der Nachhaltigkeitsberichterstattung ihre eigenen Schlüsse ziehen können und dazu in der Lage sind, die kommunizierten Ergebnisse einzuordnen.
Weitere Überlegungen
Neben den »Do’s« und »Don’ts« haben wir in diesem Abschnitt weitere Aspekte zusammengestellt, die relevant für eine erfolgreiche Nachhaltigkeitsreise sein können.
Softwarelösungen für ESG- und Emissionsdaten
Eine Softwarelösung, die im Idealfall die Erfassung von ESG- und Emissionsdaten und weiteren relevanten Datenpunkten, zum Beispiel für das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz, ermöglicht, kann den Aufwand der Datenerfassung deutlich senken und effektiv dazu beitragen, die »Spreadsheet Confusion« zu vermindern. Daten aus verschiedenen Abteilungen und Standorten im In- und Ausland können dann konsolidiert erfasst werden.
SOPs und Prozessdokumentation
Manche Daten werden nur jährlich erhoben. SOPs oder Standardarbeitsanweisung (»Standard Operating Procedures«) helfen dabei, dass die Daten in der erforderlichen Qualität und dem richtigen Format bereitgestellt werden.
Auch im Hinblick auf die erforderliche Dokumentation sollte Vorsorge getroffen werden. »Limited Assurance« ist für manche Unternehmen je nach regulatorischen Vorgaben verpflichtend zu erfüllen. Eine gute Prozessdokumentation kann erheblich zu deren Gelingen beitragen.
Kommunikation mit Stakeholdern der Value-Chain
Die ESG-Bemühungen eines Unternehmens werden sich mehr oder minder stark auf die damit verbundenen Unternehmen auswirken. Deshalb ist es eine wichtige Überlegung, welche Stakeholder entlang der Wertschöpfungskette frühzeitig einbezogen werden sollen und in welcher Form diese partizipieren können. Typische Themen reichen dabei von der ESG-Strategie über ESG Risiken und Chancen, Dekarbonisierung und sozialen Belangen in Lieferketten.
Zusammenfassung
Die ESG Berichterstattung ist, besonders im ersten Durchgang, mit besonderen Herausforderungen verknüpft. Auch der Übergang von einem Berichtsstandard zu einem anderen kann mit Mehraufwand verbunden sein. Mit diesem Blogpost vermitteln wir einen ersten Überblick über die Thematik. Mehr zu unseren Beratungsangeboten gibt es hier und einen kostenfreien und unverbindlichen Discovery-Call mit einem unserer ESG-Experten können Sie direkt unter diesem Artikel buchen.
Über NordESG
NordESG hat sich auf die Beratung zu ESG und Nachhaltigkeit in Deutschland, Europa und Nordamerika spezialisiert. Wir unterstützen Unternehmen dabei, ihre ESG- und Nachhaltigkeitsstrategien zu entwickeln und zu implementieren.
Unternehmen unterstützen wir nicht nur dabei ihren Offenlegungspflichten wie der CSRD nachzukommen, sondern auch dabei ihre Nachhaltigkeitsstrategie proaktiv gegenüber ihren Stakeholdern wie Investoren, Geschäftspartnern, Kunden oder lokalen Gemeinschaften zu kommunizieren.
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