CSRD Update November 2022 – EU Parlament | NordESG

Update zur CSRD – 525-60-28 – Entscheidung des Europäischen Parlaments zur Corporate Sustainability Reporting Directive

Mit 525 Ja-Stimmen, 60 Gegenstimmen und 28 Enthaltungen hat das Europäische Parlament die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) beschlossen. Die CSRD wird dazu führen, dass Unternehmen regelmäßig, einheitlich und in transparenter Form über ihre Nachhaltigkeitsperformance berichten werden. Mehr dazu in unserem CSRD Update November 2022.

Neuer Berichtsstandard – European Sustainability Reporting Standard

Mit der CSRD kommt ein einheitlicher Berichtsstandard. Der European Sustainability Reporting Standard (ESRS) ist ein umfangreiches Framework, das alle Bereiche von »E«, »S« und »G« abdeckt.

Mehr Unternehmen von der CSRD betroffen

Die CSRD tritt die Nachfolge der bisher geltenden Non-Financial Reporting Directive (NFRD) an. Nach der NFRD waren rd. 11.700 Unternehmen zur Offenlegung ihrer Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtet. Bei der CSRD, die nun schrittweise eingeführt wird, werden es ca. 50.000 Unternehmen sein.

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Die nächsten Schritte

Es ist davon auszugehen, dass das Verfahren durch den Europäischen Rat am 28. November abgeschlossen wird und die Regelung im EU Amtsblatt veröffentlicht wird. 20 Tage danach tritt sie dann in Kraft.
Die Regelungen der CSRD werden schrittweise umgesetzt:
  • Ab dem 1. Januar 2024 wird sie für Unternehmen gelten, die bereits der NFRD unterlagen. Die erste Offenlegung erfolgt im Jahr 2025 auf Grundlage der Daten aus 2024.
  • Ab dem 1. Januar 2025 wird die CSRD für die nächste Gruppe von Unternehmen gelten, die derzeit nicht unter die NFRD fällt (mehr als 250 Mitarbeiter und / oder 40 Mio. Euro Umsatz und / oder 20 Mio. Euro Bilanzsumme). Diese Unternehmen werden erstmals 2026 auf Grundlage der Daten aus 2025 berichten.
  • Ab dem 1. Januar 2026 gilt die CSRD dann auch für börsennotierte KMU und andere Unternehmen. Die ersten Berichte werden wiederum im Folgejahr, 2027, erwartet. Für KMUs gibt es die Option eines Opt-out bis 2028.
Die Pressemitteilung des Europäischen Parlaments gibt es hier.

Mehr Hintergrundinformationen

Wir haben bereits umfangreich über die CSRD und den ESRS berichtet. Die Links zu unseren Artikel haben wir hier zusammengestellt.

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NordESG hat sich auf die Beratung zu ESG und Nachhaltigkeit in Deutschland, Europa und Nordamerika spezialisiert. Wir unterstützen Unternehmen dabei, ihre ESG- und Nachhaltigkeitsstrategien zu entwickeln und zu implementieren.

Unternehmen unterstützen wir nicht nur dabei ihren Offenlegungspflichten wie der CSRD nachzukommen, sondern auch dabei ihre Nachhaltigkeitsstrategie proaktiv gegenüber ihren Stakeholdern wie Investoren, Geschäftspartnern, Kunden oder lokalen Gemeinschaften zu kommunizieren.

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