Scope 3 Emissionen werden Bestandteil des ISSB Frameworks

Scope 3 Emissionen werden Bestandteil der ISSB Reporting Frameworks

Ende Oktober 2022 hat die IFRS in einer Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass das ISSB die Offenlegung von Scope 3 Emissionen einstimmig unterstützt. In diesem Blogpost gehen wir den Implikationen nach, die sich aus dieser Entscheidung für Unternehmen ergeben, die nach dem ISSB Framework berichten werden. Zusätzlich geben einen kurzen Einblick, warum Scope 3 Emissionen eine besondere Herausforderung für Unternehmen sind und stellen die Frage, wann Unternehmen in das »Carbon Accounting« einsteigen sollten.

Aus der Pressemitteilung

In einer Pressemitteilung vom 21. Oktober 2022 informiert das International Sustainability Standards Board (ISSB) der IFRS Foundation darüber, dass die Offenlegungspflichten für Scope 3 Emissionen im Rahmen der beiden vorgeschlagenen Reporting Standards »IFRS S1 General Requirements for Disclosure of Sustainability-related Financial Information« und »IFRS S2 Climate-related Disclosures« einstimmig beschlossen wurden.

Damit wird neben der Veröffentlichung von Scope 1 und Scope 2 Treibhausgasemissionen auch die Offenlegung von Scope 3 Emissionen ein Teil der Berichterstattung. Die Grundlage wird dabei der »Corporate Standard« des GHG Protocols sein.

Da die Bilanzierung von Scope 3 Emissionen eine durchaus anspruchsvolle und komplexe Aufgabe ist, plant das ISSB zunächst »Erleichterungen« einzuführen, um Unternehmen bei der Umsetzung der Berichtspflichten zu unterstützen. Über diese Erleichterungen und wie diese gestaltet werden, wird das ISSB jedoch erst in einer seiner nächsten Sitzungen entscheiden.

In der Pressemitteilung wird bereits erwähnt, dass mögliche Erleichterungen darin bestehen könnten, den Unternehmen mehr Zeit bis zur Offenlegung ihrer Scope 3 Emissionen zu gewähren. Angesprochen werden auch potenzielle »Safe-Harbour« Lösungen. Wie bereits ausgeführt, handelt es dabei um Vorschläge, die erst nach den nächsten Meetings konkretisiert werden.

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Offenlegung von Scope 3 Emissionen – Auswirkungen auf Unternehmen

Unternehmen, die nach dem Framework des ISSB berichten werden, müssen ihre Treibhausgasemissionen nach dem GHG Protocol Corporate Standard offenlegen.

Was macht die Offenlegung von Scope 3 Emissionen so komplex?

Wir haben (hier und hier) bereits ausführlich über die Herausforderungen bei der Erfassung von Scope 3 Emissionen berichtet, weshalb wir uns an dieser Stelle auf die zentralen Informationen, die für ein grundsätzliches Verständnis erforderlich sind, konzentrieren.

Für das Reporting von Treibhausgasemissionen sind die Standards des Greenhouse Gas Protocols international anerkannt. Eingeteilt werden die Treibhausgasemissionen in drei Kategorien von Scope 1 bis Scope 3.

Scope 1 Emissionen sind Treibhausgasemissionen aus Quellen, die direkt vom berichtenden Unternehmen kontrolliert werden, weshalb sie auch als direkte Emissionen klassifiziert werden. Hingegen werden Scope 2 und 3 Emissionen als indirekte Emissionen eingestuft. Ein häufig verwendetes Beispiel für Scope 2 Emissionen sind diejenigen Treibhausgasemissionen, die bei der Erzeugung von zugekaufter elektrischer Energie entstehen, also dem berichtenden Unternehmen zugerechnet werden können.

ISSB, Scope 3

Scope 3 Emissionen sind eine weitere Kategorie indirekter Treibhausgasemissionen, die nicht durch Scope 2 Emissionen abgedeckt sind. Auch Scope 3 Emissionen können dem berichtenden Unternehmen zugerechnet werden. Sie stammen jedoch aus Quellen, die nicht im Besitz oder unter der Kontrolle des berichtenden Unternehmens stehen und entstehen entlang der Wertschöpfungskette. Scope 3 Emissionen können, je nachdem, an welcher Stelle der Wertschöpfungskette sie entstehen, als »Upstream« oder »Downstream« bzw. als »vorgelagerte« oder »nachgelagerte« Scope 3 Emissionen klassifiziert werden (vgl. Abbildung).

Was die Bilanzierung und Bewertung von Scope 3 Emissionen so komplex macht, ist die Tatsache, dass sie nicht der direkten Kontrolle des berichtenden Unternehmens unterliegen. Je nach Branche machen Scope 3 Emissionen den größten Teil des CO₂-Fußabdrucks eines Unternehmens aus.

Scope 3 Emissionen – Beispiele

Wir haben einige Beispiele für THG-Emissionen entlang der vor- und nachgelagerten Aktivitäten eines Unternehmens zusammengestellt.

Zu den »vorgelagerten« Scope-3-Emissionen gehören der Pendelverkehr der Mitarbeiter, Transport und Vertrieb sowie Geschäftsreisen und Emissionen aus geleasten Anlagen, im Betrieb anfallenden Abfällen oder gekauften Waren und Dienstleistungen.

Die »nachgelagerte« Perspektive der Scope-3-Emissionen umfasst Emissionen aus der End-of-Life-Behandlung verkaufter Produkte und Emissionen, die mit der Nutzung oder Verarbeitung verkaufter Produkte verbunden sind.

Es wird schnell deutlich, dass die Bilanzierung von Scope-3-Emissionen eine anspruchsvolle Aufgabe ist. Wie zuverlässig sind die entlang der Wertschöpfungskette gesammelten Daten, und wie ist die Datenqualität für die Treibhausgasemissionen der Lieferanten?

Höchstwahrscheinlich haben einige Lieferanten bereits mit der Bilanzierung ihrer Treibhausgasemissionen begonnen und können ausreichende und zuverlässige Daten liefern, die von dem berichtenden Unternehmen für die Scope-3-Angaben verwendet werden können. Andere Zulieferer werden jedoch Hilfe bei der Aufbereitung zuverlässiger Daten zu Kohlenstoffemissionen benötigen.

Und wie sieht es mit der End-of-Life-Behandlung der verkauften Produkte aus? Nehmen wir SF6 als Beispiel. SF6 oder Schwefelhexafluorid ist ein farbloses, geruchloses, nicht brennbares und ungiftiges Gas, das hauptsächlich als gasförmiges dielektrisches Medium in der Stromindustrie verwendet wird. Es ist das stärkste Treibhausgas mit einem Erderwärmungspotenzial, das 23.900 Mal höher ist als das von CO₂, wenn man es über einen Zeitraum von 100 Jahren vergleicht. Aus der Sicht eines SF6-Herstellers ist die ordnungsgemäße Behandlung des Produkts am Ende seiner Lebensdauer durch seine Kunden daher ein Muss.

Wann sollten Unternehmen in die Erfassung von Scope 3 Emissionen einsteigen?

Aus der Pressemitteilung des IFRS zu den Entscheidungen des ISSB über die Offenlegung von Scope 3 Emissionen werden Erleichterungen für Unternehmen in Aussicht gestellt, die betroffenen Unternehmen einen leichteren Einstieg in das Carbon Reporting ermöglichen sollen. Jedoch wird das ISSB erst in einer zukünftigen Sitzung über die genaue Ausgestaltung dieser Erleichterungen abstimmen.

Ausgehend von dem, was wir aktuell wissen – Scope-3-Emissionen werden Teil der Berichtsrahmen sein, die das ISSB vorbereitet – schlagen wir vor, sich so bald wie möglich mit den Anforderungen von Kohlenstoffbilanzierungsprozessen zu beschäftigen. Dies kann folgende Aktivitäten umfassen:

  1. Verstehen der Offenlegungsanforderungen und der dafür erforderlichen Informationen.
  2. Aufbau von internen Prozessen zur Bilanzierung von Treibhausgasen.
  3. Erfassen von Scope 1 und Scope 2 Treibhausgasemissionen – auch um Vertrauen in die aufgebauten Prozesse und Verfahren aufzubauen.
  4. Die Erfassung von Scope 3 Emissionen ist komplexer, auch weil Stakeholder entlang der gesamten Liefer- bzw. Wertschöpfungskette eingebunden werden müssen. Erste Abstimmungen mit diesen Stakeholdern verbunden mit der Information, dass die Erfassung von Scope 3 Emissionen geplant ist, bereitet diese auf die Zusammenarbeit vor.

Unserer Erfahrung nach ist die Berichterstattung über Scope 3 Emissionen ein Marathon und kein Sprint. Die Datenqualität und -verlässlichkeit wird sich häufig erst im Lauf der Zeit verbessern, wenn mehr und qualitativ hochwertige Daten in den Prozess eingebunden werden können, die von den Beteiligten entlang der Wertschöpfungskette zur Verfügung gestellt werden.

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NordESG hat sich auf die Beratung zu ESG und Nachhaltigkeit in Deutschland, Europa und Nordamerika spezialisiert. Wir unterstützen Unternehmen dabei, ihre ESG- und Nachhaltigkeitsstrategien zu entwickeln und zu implementieren.

Unternehmen unterstützen wir nicht nur dabei ihren Offenlegungspflichten wie der CSRD nachzukommen, sondern auch dabei ihre Nachhaltigkeitsstrategie proaktiv gegenüber ihren Stakeholdern wie Investoren, Geschäftspartnern, Kunden oder lokalen Gemeinschaften zu kommunizieren.

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