European Sustainability Reporting (ESRS) – Update November 2022

ESRS Update im November 2022

Wir haben bereits im Frühjahr über die damals veröffentlichten Entwürfe für den zukünftigen europäischen Berichtsstandard »ESRS« oder »European Sustainability Reporting Standard« berichtet. Die EFRAG, die mit der Entwicklung des ESRS beauftragt ist, hat nun das »First Set of draft ESRS« veröffentlicht. In diesem Blogpost beschäftigen wir uns damit, was sich gegenüber der ersten Fassung verändert hat und wie es mit dem European Sustainability Reporting Standard weitergeht.
Update: Im Juni 2023 wurde eine überarbeitete Fassung des European Sustainability Reporting Standard veröffentlicht. Alle Informationen dazu haben wir in diesem Blogpost für Sie zusammengestellt.

European Sustainability Reporting Standard (ESRS) – Eine Einordnung

Die Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) kommt mit großen Schritten näher und mit ihr einheitliche Offenlegungspflichten für die von ihr betroffenen Unternehmen. Mehr über die CSRD erfahren Sie in unseren Beiträgen, die Sie hier, hier und hier aufrufen können.
Das Nachhaltigkeitsreporting im Rahmen der CSRD wird nach dem European Sustainability Reporting Standard (ESRS) erfolgen. Die EFRAG hat nach einem umfangreichen Beteiligungsverfahren das »First Set of draft ESRS« veröffentlicht, auf die wir in diesem Beitrag näher eingehen.

Im Überblick: Was ist neu beim ESRS, was hat sich geändert und was bleibt gleich?

Das Feedback zu den ersten Entwürfen, unter anderem auch aus dem umfangreichen Beteiligungsprozess, hat zu deutlichen Überarbeitungen gegenüber der Entwurfsfassung aus dem Frühjahr 2022 geführt.

Was hat sich am Umfang des European Sustainability Reporting Standard geändert?

  • Die größten offensichtlichen Unterschiede gibt es beim Umfang der Offenlegungspflichten. Waren es bei der Fassung aus dem Frühjahr 2022 noch 136, so hat sich deren Anzahl nun auf 84 reduziert.
  • Auch die Anzahl der qualitativen und quantitativen Datenpunkte hat sich reduziert. Statt 2.161 sind in der aktuellen Fassung »nur« noch 1.144 Datenpunkte zu bearbeiten.
  • Einer der ursprünglichen Standards (der ED ESRS G1) wurde gänzlich gestrichen, was mit dem Fokus der CSRD auf das Thema Governance zusammenhängt.

Wesentlichkeit – ohne »Rebuttable Presumption«

  • Das Konzept der »Doppelten Wesentlichkeit« spielt weiterhin eine zentrale Rolle. Entfallen ist jedoch die Anforderung der »Rebuttable Presumption«, was die Umsetzung von Materiality Assessments und die Darstellung in den Nachhaltigkeitsberichten vereinfacht.

Wertschöpfungsketten

  • Die Klärungen und Präzisierungen gab es im Zusammenhang mit Wertschöfpungsketten und auch hier wird es einen Fokus auf Wesentlichkeit (entlang von Wertschöpfungsketten) geben.

Fristen und Übergangsphasen

  • Für die Informationen zur Wertschöpfungskette wird es nach den aktuellen Informationen eine Anlaufphase von drei Jahren geben, was auch die einschlägigen Bestimmungen der CSRD widerspiegelt.
  • Für verschiedene Offenlegungsanforderungen wurde die Übergangsphase von einem auf drei Jahre verlängert, damit mehr Zeit bleibt, den Anforderungen zu entsprechen.

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Nur gute Nachrichten?

Ein geringerer Umfang der Offenlegungspflichten, weniger Datenpunkte, über die zu berichten ist, Konkretisierungen bei Wertschöpfungsketten und der Entfall der »Rebuttable Presumption« – all das sind gute Nachrichten.

Nicht ganz übersehen werden darf dabei aber, dass

  • zwar Einigkeit darüber bestand, dass bei manchen der Offenlegungspflichten bzw. Datenpunkte die damit gewonnenen Mehrwerte im Vergleich zum Aufwand für deren Erfassung in keinem Verhältnis standen und es deshalb nur konsequent war, diese zu streichen.
  • Gleichzeitig wurden einige der Offenlegungspflichten (und damit die damit verbundenen Datenpunkte), die jetzt entfallen sind, in die zukünftigen sektorenspezifischen Standards übertragen.
Dennoch bleibt unsere ursprüngliche Einschätzung zum ESRS bestehen: Es handelt sich um ein komplexes Berichts-Framework, bei dem quantitative und qualitative Fragestellungen zu beantworten sind und das in keinem Fall als eine reine Zahlensammlung verstanden werden darf.

Wie geht es weiter?

Noch handelt es sich beim ESRS um einen Entwurf. Nachdem die überarbeiteten Entwürfe nun vorliegen, wird die Europäische Kommission EU-Gremien und Mitgliedsstaaten konsultieren, bevor die endgültigen Standards im Juni 2023 als delegierte Rechtsakte verabschiedet werden. Daran wird sich eine Prüfungsphase durch das Europäische Parlament und den Europäischen Rat anschließen.

Unser aktualisiertes Whitepaper zum ESRS

Unser Whitepaper zum ESRS erhält gerade ein Update. Wir senden Ihnen die aktualisierte Fassung gerne kostenfrei per Mail zu. Klicken Sie hier und teilen Sie uns Ihre Kontaktdaten mit. Sobald das Update abgeschlossen ist, erhalten Sie dann automatisch das Update.

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NordESG hat sich auf die Beratung zu ESG und Nachhaltigkeit in Deutschland, Europa und Nordamerika spezialisiert. Wir unterstützen Unternehmen dabei, ihre ESG- und Nachhaltigkeitsstrategien zu entwickeln und zu implementieren.

Unternehmen unterstützen wir nicht nur dabei ihren Offenlegungspflichten wie der CSRD nachzukommen, sondern auch dabei ihre Nachhaltigkeitsstrategie proaktiv gegenüber ihren Stakeholdern wie Investoren, Geschäftspartnern, Kunden oder lokalen Gemeinschaften zu kommunizieren.

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