Der Unterschied zwischen CSRD und ESRS

„Was ist der Unterschied zwischen CSRD und ESRS?“

Eine der Fragen, die uns sehr häufig in der einen oder anderen Form gestellt werden, ist „Was ist der Unterschied zwischen CSRD und ESRS?“. Bei dieser Frage scheint es Klärungsbedarf zu geben und mit diesem Blogpost hoffen wir, eine gute Antwort geben zu können und die Unterschiede zwischen der »Corporate Sustainability Reporting Directive« (CSRD) und dem »European Sustainability Reporting Standard« (ESRS) herauszuarbeiten.

Update: Im Juni 2023 wurde eine überarbeitete Fassung des European Sustainability Reporting Standard veröffentlicht. Alle Informationen dazu haben wir in diesem Blogpost für Sie zusammengestellt. 

Die Corporate Sustainability Reporting Directive und der European Sustainability Reporting Standard im Kontext

Zur besseren Einordnung der »Corporate Sustainability Reporting Directive« und des »European Sustainability Reporting Standards« stellen wir diese im Kontext des »Europäischen Green Deals« vor. 

Inmitten einer Klimakrise und vor dem Hintergrund zunehmender Umweltzerstörung soll der »Europäische Green Deal« den „Übergang zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft schaffen, die bis 2050 keine Netto-Treibhausgase mehr ausstößt, ihr Wachstum von der Ressourcennutzung abkoppelt [und] niemanden, weder Mensch noch Region, im Stich lässt.“ [1]   

Um dieses Ziel zu erreichen, ist es auch notwendig, Kapitalflüsse in Richtung von nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten zu lenken.

Die europäische »Dreieinigkeit«: Taxonomie, Sustainable Finance und Corporate Sustainability

Dazu, dass die Ziele des »Europäischen Green Deals« erreicht werden können, tragen maßgeblich die »EU Taxonomie« [2], die »Sustainable Finance Disclosure Regulation« (SFDR) [3] und die »Corporate Sustainability Reporting Directive« [4] bei.

Unterschied zwischen CSRD und ESRS DE

Alle drei sind, wie in der obigen Abbildung dargestellt, eng miteinander verwoben:

  • EU Taxonomie: Die EU Taxonomie ist ein einheitliches System, mit dem festgestellt werden kann, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig eingestuft werden kann.
  • Sustainable Finance Disclosure Regulation: Mit der SFDR wurden Offenlegungsanforderungen für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater eingeführt.
  • Corporate Sustainability Reporting Directive: Die CSRD definiert die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen hinsichtlich deren Nachhaltigkeitsrisiken und -auswirkungen. 

Zusammengefasst: Unternehmen legen Informationen zu ihrer Nachhaltigkeitsperformance nach der CSRD und der EU Taxonomie offen. Finanzmarktteilnehmer nutzen diese Informationen, um ihren eigenen Offenlegungsanforderungen zu genügen und um darzulegen, wie „grün“ ein Finanzprodukt (hell oder dunkelgrün / Artikel 8 bzw. 9 SFDR) ist. 

Nachhaltigkeitsthemen sind zunehmend für viele verschiedene Stakeholdergruppen von Interesse, wie der immer weiter wachsende Trend hin zu ESG-Anlageformen zeigt. Durch das Zusammenspiel von CSRD, SFDR und EU Taxonomie wird damit das Ziel des europäischen Green Deal, Finanzströme zu nachhaltigen Investments zu leiten, unterstützt. 

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Die CSRD und der ESRS – Zwei Seiten einer Medaille

Nach dieser Einordnung zurück zu der Frage, was der Unterschied zwischen der CSRD und dem ESRS [5] ist. Es geht dabei weniger um einen tatsächlichen Unterschied, sondern vielmehr darum, wie beide zusammenhängen.

CSRD

ESRS

Die CSRD als Verordnung beschreibt die Offenlegungsanforderungen für große und börsennotierte Unternehmen in der Europäischen Union (und auch für Nicht-EU Unternehmen [6]). Vereinfacht ausgedrückt: Es geht um das „warum“, das „wer“ und das „wann“.  Der ESRS ist das Rahmenwerk, das Unternehmen, die unter die Regelungen der CSRD fallen, für ihre Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen verwenden müssen. 

Der ESRS definiert also das „wie“ und „was“. 

Vom „Warum“ zum „Wie“

Warum: Für die Einführung der CSRD gab es gute Gründe – beispielsweise die Defizite der Vorgängerrichtlinie, der Non-Financial Reporting Directive (NFRD), zu überwinden. 

Wer: Die CSRD wird für voraussichtlich 50.000 europäische und rund 10.000 nicht-europäische Unternehmen gelten. 

Wann: Die CSRD wird schrittweise eingeführt – das bedeutet, dass nicht alle Unternehmen von Anfang an berichtspflichtig sind. 

Wie: An dieser Stelle kommt der ESRS ins Spiel. Der ESRS als Berichtswerk macht Vorgaben dazu, wie Unternehmen zu ihren Nachhaltigkeitsthemen berichten müssen. 

Was: Das schließt auch ein, welche Informationen in jedem Fall veröffentlicht werden müssen, durch welche Mechanismen Unternehmen weitere Offenlegungspunkte identifizieren und in welchem Format dies geschieht. Der ESRS deckt dabei alle Bereiche von E, S und G ab. Später werden sektorspezifische Standards folgen. 

Zusammengefasst: Die CSRD und der ESRS sind zwei Seiten einer Medaille – wobei die eine Seite die regulatorischen Vorgaben repräsentiert und die andere das notwendige Framework, damit die Berichterstattung durch Unternehmen erfolgreich und in der notwendigen Granularität erfolgen kann. Im folgenden Abschnitt haben wir Quellen und weitere Fundstellen zu den in diesem Blogpost behandelten Themen zusammengestellt. 

Quellen und weitere Fundstellen

[1] Europäische Kommission: EU Green Deal

[2] NordESG: EU Taxonomie

[3] NordESG: SFDR

[4] NordESG: CSRD

[5] NordESG: ESRS

[6] NordESG: Die »CSRD«, der »Brüssel-Effekt« und Nicht-EU-Unternehmen

Über NordESG

NordESG hat sich auf die Beratung zu ESG und Nachhaltigkeit in Deutschland, Europa und Nordamerika spezialisiert. Wir unterstützen Unternehmen dabei, ihre ESG- und Nachhaltigkeitsstrategien zu entwickeln und zu implementieren.

Unternehmen unterstützen wir nicht nur dabei ihren Offenlegungspflichten wie der CSRD nachzukommen, sondern auch dabei ihre Nachhaltigkeitsstrategie proaktiv gegenüber ihren Stakeholdern wie Investoren, Geschäftspartnern, Kunden oder lokalen Gemeinschaften zu kommunizieren.

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