ESRS Update im November 2022
European Sustainability Reporting Standard (ESRS) – Eine Einordnung
Im Überblick: Was ist neu beim ESRS, was hat sich geändert und was bleibt gleich?
Was hat sich am Umfang des European Sustainability Reporting Standard geändert?
- Die größten offensichtlichen Unterschiede gibt es beim Umfang der Offenlegungspflichten. Waren es bei der Fassung aus dem Frühjahr 2022 noch 136, so hat sich deren Anzahl nun auf 84 reduziert.
- Auch die Anzahl der qualitativen und quantitativen Datenpunkte hat sich reduziert. Statt 2.161 sind in der aktuellen Fassung »nur« noch 1.144 Datenpunkte zu bearbeiten.
- Einer der ursprünglichen Standards (der ED ESRS G1) wurde gänzlich gestrichen, was mit dem Fokus der CSRD auf das Thema Governance zusammenhängt.
Wesentlichkeit – ohne »Rebuttable Presumption«
- Das Konzept der »Doppelten Wesentlichkeit« spielt weiterhin eine zentrale Rolle. Entfallen ist jedoch die Anforderung der »Rebuttable Presumption«, was die Umsetzung von Materiality Assessments und die Darstellung in den Nachhaltigkeitsberichten vereinfacht.
Wertschöpfungsketten
- Die Klärungen und Präzisierungen gab es im Zusammenhang mit Wertschöfpungsketten und auch hier wird es einen Fokus auf Wesentlichkeit (entlang von Wertschöpfungsketten) geben.
Fristen und Übergangsphasen
- Für die Informationen zur Wertschöpfungskette wird es nach den aktuellen Informationen eine Anlaufphase von drei Jahren geben, was auch die einschlägigen Bestimmungen der CSRD widerspiegelt.
- Für verschiedene Offenlegungsanforderungen wurde die Übergangsphase von einem auf drei Jahre verlängert, damit mehr Zeit bleibt, den Anforderungen zu entsprechen.
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Nur gute Nachrichten?
Nicht ganz übersehen werden darf dabei aber, dass
- zwar Einigkeit darüber bestand, dass bei manchen der Offenlegungspflichten bzw. Datenpunkte die damit gewonnenen Mehrwerte im Vergleich zum Aufwand für deren Erfassung in keinem Verhältnis standen und es deshalb nur konsequent war, diese zu streichen.
- Gleichzeitig wurden einige der Offenlegungspflichten (und damit die damit verbundenen Datenpunkte), die jetzt entfallen sind, in die zukünftigen sektorenspezifischen Standards übertragen.
Wie geht es weiter?
Unser aktualisiertes Whitepaper zum ESRS
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NordESG hat sich auf die Beratung zu ESG und Nachhaltigkeit in Deutschland, Europa und Nordamerika spezialisiert. Wir unterstützen Unternehmen dabei, ihre ESG- und Nachhaltigkeitsstrategien zu entwickeln und zu implementieren.
Unternehmen unterstützen wir nicht nur dabei ihren Offenlegungspflichten wie der CSRD nachzukommen, sondern auch dabei ihre Nachhaltigkeitsstrategie proaktiv gegenüber ihren Stakeholdern wie Investoren, Geschäftspartnern, Kunden oder lokalen Gemeinschaften zu kommunizieren.
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