Die »Corporate Sustainability Due Diligence Directive« der Europäischen Union – Was ist die »CSDDD«, welche Unternehmen werden davon betroffen sein und was sind die nächsten Schritte?
Bei der »Corporate Sustainability Due Diligence Directive« oder kurz »CSDDD«, handelt es sich um einen Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten im Bereich der Nachhaltigkeit.
Unternehmen stehen in der ersten Reihe, wenn es darum geht, den Übergang in eine nachhaltige Wirtschaftsweise zu gestalten. Dieser Übergang ist gleichzeitig eine wichtige politische Priorität für die Europäische Union.
Inmitten einer Klimakrise ist es nachvollziehbar, dass Nachhaltigkeit vor allem im Kontext von Umweltbelangen thematisiert wird. Nachhaltigkeitsthemen reichen jedoch weit über den Klima- und Umweltschutz hinaus und sind für die Gesellschaft als solche – auch im Kontext von Menschenrechten – von hoher Relevanz.
Von der »Corporate Sustainability Due Diligence Directive« werden positive Impulse für Unternehmen, die Gesellschaft und Entwicklungsländer erwartet, da diese neben Umwelt- auch soziale Themen und Menschenrechtsfragen aufgreift.
In diesem Blogpost geben wir zunächst einen Überblick über die »CSDDD«, die zugrundeliegenden Überlegungen und den aktuellen Umsetzungsstand. Wie sich Unternehmen auf die Umsetzung der »Corporate Sustainability Due Diligence Directive« vorbereiten können und was die nächsten Schritte im Gesetzgebungsverfahren sind, greifen wir im letzten Teil unseres Beitrags auf.
Was ist die »Corporate Sustainability Due Diligence Directive« zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten im Bereich der Nachhaltigkeit?
Der »Europäische Green Deal« [1] und Richtlinien wie beispielsweise die »Corporate Sustainability Reporting Directive« oder kurz »CSRD« [2], die »Sustainable Finance Disclosure Regulation« bzw. »SFDR« [3] oder die »EU Taxonomie« [4] sind Beispiele für die hohe Priorität, welche die Europäische Union dem Übergang in eine nachhaltige Zukunft zumisst.
Unternehmen spielen bei diesem Übergang eine wesentliche Rolle. Ein harmonisierter EU-Rechtsrahmen für die Due Diligence im Nachhaltigkeitskontext, wie er durch den Richtlinienentwurf vorgesehen ist, wird dazu beitragen, diesen Übergang zu beschleunigen.
Wenn der Entwurf der »Corporate Sustainability Due Diligence Directive« verabschiedet wird, werden Unternehmen dazu verpflichtet sein, nicht nur tatsächliche, sondern auch potenzielle Auswirkungen auf die Umwelt und Menschenrechte zu ermitteln, zu verhindern, zu beenden oder abzumildern.
Die Sorgfaltspflicht ist nicht auf die eigene Geschäftstätigkeit beschränkt, sondern umfasst auch die Aktivitäten von Tochterunternehmen, einschließlich der Wertschöpfungskette. In einem anderen Blogpost [5] haben wir bereits dargelegt, dass die Ursprünge der »Corporate Sustainability Due Diligence Directive« auf die »UN Guiding Principles on Business and Human Rights« und die »OECD Guidelines for Multinational Enterprises« zurückgeführt werden können.
Welche Unternehmen fallen in den Anwendungsbereich der CSDDD?
Der Richtlinienentwurf der EU-Kommission bezieht sich auf EU-Unternehmen und Nicht-EU-Unternehmen, welche die folgenden Kriterien erfüllen [6]:
- Gruppe 1 – Großunternehmen: Mehr als 500 Mitarbeitende und weltweiter Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro*.
- Gruppe 2 – Unternehmen aus Risikobranchen: Mehr als 250 Mitarbeitende und mehr als 40 Millionen Euro Umsatz*, die in Sektoren mit hohen Umweltauswirkungen** tätig sind.
- Nicht-EU Unternehmen bzw. Unternehmen aus Drittstaaten mit EU-weitem Umsatz entsprechend den Schwellwerten* der oben genannten Gruppen 1 und 2.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind von der vorgeschlagenen Richtlinie nicht betroffen. Jedoch können sich indirekte Auswirkungen ergeben, beispielsweise wenn diese Unternehmen für eines von der Richtlinie betroffenen Unternehmen tätig sind. Der Entwurf sieht in diesem Zusammenhang Unterstützungsmaßnahmen für die betroffenen KMUs vor.
* Die Angaben zum Umsatz beziehen sich bei EU-Unternehmen auf den weltweiten Umsatz. Bei Nicht-EU-Unternehmen gilt hingegen der EU-weite Umsatz.
** Beispiele für besonders betroffene Sektoren sind u. a. die Textilindustrie, Landwirtschaft, Gewinnung von Mineralien und Rohstoffen. Vgl. auch [8] „The definition of high-impact sectors has been limited to sectors with a high risk of adverse impacts and for which OECD guidance exists.“
Wie viele Unternehmen werden unter die Regelungen der »Corporate Sustainability Due Diligence Directive« fallen?
Die Europäische Kommission geht von folgenden Zahlen aus:
- Gruppe 1 – 9.400 EU-Unternehmen und 2.600 Nicht-EU-Unternehmen bzw. Unternehmen aus Drittstaaten.
- Gruppe 2 – 3.400 EU-Unternehmen und 1.400 Nicht-EU-Unternehmen bzw. Unternehmen aus Drittstaaten.
Insgesamt also 12.000 Unternehmen in Gruppe 1 und 4.800 in Gruppe 2.
Welche Verpflichtungen kommen auf Unternehmen und deren Geschäftsführung durch die »Corporate Sustainability Due Diligence Directive« zu?
Aus der »CSDDD« ergeben sich zum einen Sorgfaltspflichten für Unternehmen und zum anderen für deren Geschäftsführer*innen, im Kontext von Menschenrechten und Umwelt – auch in Bezug auf ihre globalen Wertschöpfungsketten. Dies umfasst „nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt in der eigenen Geschäftstätigkeit des Unternehmens, seiner Tochtergesellschaften und deren Wertschöpfungsketten zu ermitteln, zu verhindern, zu beenden, abzumildern und darüber Rechenschaft abzulegen“ [7].
Welche Anforderungen ergeben sich für Unternehmen, die in den Geltungsbereich der »Corporate Sustainability Due Diligence Directive« fallen?
Unternehmen, die in den Geltungsbereich der vorgeschlagenen Richtlinie fallen, werden dazu verpflichtet sein
- umfassende Sorgfaltspflichten in ihre Unternehmenspolitik zu integrieren und tatsächliche oder potenziell negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt zu ermitteln.
- Potenzielle Auswirkungen zu verhindern oder abzumildern sowie tatsächliche Auswirkungen zu beenden oder zu minimieren.
- Ein Beschwerdeverfahren einzurichten und aufrechtzuerhalten.
- Die Wirksamkeit der Sorgfaltspflichten und der damit verbundenen Maßnahmen zu überwachen und öffentlich darüber zu berichten.
Die Anforderungen gelten auch für Tochterunternehmen und entlang der gesamten Wertschöpfungskette(n). Darüber hinaus werden bestimmte große Unternehmen dazu verpflichtet sein, sicherzustellen, dass ihre Unternehmensstrategie mit den Klimazielen des Pariser Abkommens zur Begrenzung der globalen Erwärmung (1,5 °C Ziel) übereinstimmt und die Geschäftsführer*innen werden dazu angehalten, zu den Klima- und Nachhaltigkeitszielen beizutragen [6,7].
Welche Verpflichtungen ergeben sich für die Geschäftsführung?
Mit dem Richtlinienvorschlag werden sich auch neue Pflichten für Geschäftsführer*innen bzw. Direktor*innen europäischer Unternehmen ergeben, die in den Anwendungsbereich der CSDDD fallen:
- Die Unternehmensführung ist an der Einrichtung und Überwachung der Umsetzung der Due Diligence Prozesse und an der Integration dieser in die Unternehmensstrategie beteiligt.
- Bei der Erfüllung der Verpflichtung, im besten Interesse des Unternehmens zu handeln, müssen diese auch Auswirkungen auf Menschenrechte, den Klimawandel und die (langfristigen) ökologischen Folgen ihrer Entscheidungen berücksichtigen.
Weiter wird dazu ausgeführt [7]:
„Unternehmen müssen bei der Festlegung variabler Vergütungen, die mit dem Beitrag eines/einer Direktor*in zur Geschäftsstrategie, langfristigen Interessen und Nachhaltigkeit des Unternehmens verbunden sind, gebührend die Erfüllung der Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem unternehmenseigenen Klimawandelplan berücksichtigen.“* | „Companies have to duly take into account the fulfilment of the obligations regarding the corporate climate change plan when setting any variable remuneration linked to the contribution of a director to the company’s business strategy and long-term interests and sustainability.“ |
*Neben der Übersetzung haben wir den englischen Originaltext wiedergegeben.
Wie wird die Umsetzung der »CSDDD« überwacht und durchgesetzt?
Nach Angaben der EU-Kommission [6] wird die »Corporate Sustainability Due Diligence Directive« durch nationale Aufsichtsbehörden, die in ein europäisches Netzwerk eingebunden sind, überwacht. Die Vernetzung der Behörden auf europäischer Ebene gewährleistet einen koordinierten Ansatz und gleichzeitig den Austausch von Erkenntnissen, Wissen und Erfahrungen. Die nationalen Aufsichtsbehörden verhängen „wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen, einschließlich Geldbußen und Befolgungsanordnungen“ [6].
Ergänzen wird zur zivilrechtlichen Haftung ausgeführt, dass
“Die Opfer für Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung der in den neuen Vorschlägen vorgesehenen Verpflichtungen ergeben, entschädigt werden.” [6]* | “Victims get compensation for damages resulting from the failure to comply with the obligations of the new proposals.” [6] |
und
„Es besonders wichtig ist, die Opfer in die Lage zu versetzen, Schadensersatz zu erhalten. Daher wird der Richtlinienentwurf den Geschädigten die Möglichkeit geben, Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen. Dies bedeutet, dass die Opfer die Möglichkeit haben werden, vor den zuständigen nationalen Gerichten eine zivilrechtliche Haftungsklage zu erheben. Eine solche zivilrechtliche Haftung betrifft den eigenen Betrieb eines Unternehmens sowie seine Tochtergesellschaften und etablierten Geschäftsbeziehungen, mit denen ein Unternehmen regelmäßig und häufig zusammenarbeitet, wenn der Schaden durch angemessene Sorgfaltsmaßnahmen hätte erkannt und verhindert oder gemildert werden können.“ [7].* | “It is particularly important to enable victims to obtain compensation for damage. Therefore, the proposal will also give those affected by harm the opportunity to hold companies to account. This means that victims will have the possibility to bring a civil liability claim before the competent national courts. Such civil liability concerns companies’ own operations and its subsidiaries and established business relationships with which a company cooperates on a regular and frequent basis, where the harm could have been identified, and prevented or mitigated, with appropriate due diligence measures.” [7]. |
*Neben der Übersetzung haben wir den englischen Originaltext wiedergegeben.
Sie haben Fragen zu Nachhaltigkeit und ESG?
Vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenfreie und unverbindliche Einstiegsberatung mit unseren Nachhaltigkeitsexperten, in dem wir Ihre Fragen diskutieren und erste Antworten geben können.
Welche Vorteile wird die »CSDDD« für Unternehmen, Bürger und Entwicklungsländer mit sich bringen?
Nach Einschätzung der Europäischen Kommission werden Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Entwicklungsländer von der Einführung der »Corporate Sustainability Due Diligence Directive« profitieren [6, 7].
Wie Unternehmen profitieren werden
Dank der »CSDDD« werden gemeinsame und transparente Regeln für die Sorgfaltspflichten im Nachhaltigkeitskontext für Unternehmen im europäischen Raum gelten. Darüber hinaus trägt der Richtlinienvorschlag dazu bei
- gleiche Wettbewerbsbedingungen und Rechtssicherheit für auf dem EU-Markt tätige Unternehmen zu schaffen.
- Die Erwartungen und Präferenzen von Verbrauchern für ethisch und ökologisch nachhaltige Produkte werden berücksichtigt
- Die Richtlinie wird zu einem verbesserten Bewusstsein für negative Auswirkungen von Unternehmen auf die Umwelt und Menschenrechte führen.
- Den Erwartungen von Investoren in Bezug auf Transparenzanforderungen – z. B. in Bezug auf Standards entlang von Wertschöpfungsketten – wird entsprochen.
- Verbessertes Risikomanagement, da die vorgeschlagene Richtlinie Unternehmen dabei unterstützen wird, frühzeitige und bessere Einblicke in ihre Tätigkeiten und ihre Lieferkette zu gewinnen – einschließlich der Sensibilisierung für negative Auswirkungen und Risiken.
- Die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsfaktoren in die Geschäftspolitik wird wirtschaftliche Vorteile, höhere Renditen, einen besseren Zugang zu Finanzmitteln und eine höhere Resilienz mit sich bringen.
Vorteile für Bürger*innen durch die »Corporate Sustainability Due Diligence Directive«
Bürger*innen werden von mehr Transparenz profitieren, die zu einer gut informierten Entscheidungsfindung beiträgt – einschließlich eines besseren Bewusstseins für die Auswirkungen von Produkten und Dienstleistungen:
- Bessere Einblicke und mehr Transparenz im Zusammenhang mit der Herstellung von Produkten oder der Erbringung von Dienstleistungen sowie größeres Vertrauen in Unternehmen.
- Schutz der Menschenrechte, da nachhaltige Geschäftsmodelle Menschenrechtsverletzungen, auch im Kontext von Arbeitsrechten, verhindern.
- Eine gesündere Umwelt und besserer Umweltschutz für heutige und künftige Generationen durch langfristige Verpflichtungen der Unternehmen zum Umweltschutz.
Zusätzlich wird angeführt [7]
„Bürger könnten sich auch motivierter fühlen, die Umwelt zu schützen, wenn sie wissen, dass sie nicht alleine in ihren Bemühungen sind und auch Unternehmen ihren Teil dazu beitragen.“* | “Citizens could also feel more motivated to protect the environment, knowing that they are not alone in their efforts and companies are doing their share as well.“ |
*Neben der Übersetzung haben wir den englischen Originaltext wiedergegeben.
Erwartete Auswirkungen der »CSDDD« auf Entwicklungsländer
Da sich der Geltungsbereich der »Corporate Sustainability Due Diligence Directive« auf die gesamte Wertschöpfungskette erstreckt, ist mit positiven Auswirkungen im Kontext von Menschenrechten und Umweltschutzanforderungen in Entwicklungsländern zu rechnen. Dies schließt auch die schnellere Übernahme internationaler Standards in Entwicklungsländern mit ein.
Folgende Vorteile werden erwartet:
- Verstärkter Schutz der Menschenrechte, bessere Lebensbedingungen und Zugang zu Rechtsmitteln für Opfer schädlicher Unternehmenspraktiken.
- Besserer Schutz der Umwelt, stärkere Sensibilisierung für wichtige Fragen der Nachhaltigkeit und schnellere Übernahme internationaler Normen und nachhaltigkeitsbezogener Praktiken.
Darüber hinaus wird ausgeführt [7]:
„Die Kommission freut sich darauf, die Zusammenarbeit mit den Handelspartnern der EU weiter auszubauen, um sich gegenseitig verstärkende Initiativen sicherzustellen. Dazu zählen die Entwicklung freiwilliger Nachhaltigkeitsstandards, die Unterstützung von Allianzen und Koalitionen mit mehreren Interessengruppen sowie die begleitende Unterstützung durch die Entwicklungspolitik der EU und andere Instrumente der internationalen Zusammenarbeit.* | „The Commission looks forward to working further with EU trading partners to ensure mutually reinforcing initiatives, including the development of voluntary sustainability standards, support of multi-stakeholder alliances and industry coalitions, as well as accompanying support provided through EU development policy and other international cooperation instruments.“ |
*Neben der Übersetzung haben wir den englischen Originaltext wiedergegeben.
Was ist der aktuelle Stand und wie geht es mit der »Corporate Sustainability Due Diligence Directive« weiter?
Die Europäische Kommission hat ihren Richtlinienvorschlag für die »CSDDD« im Februar 2022 veröffentlicht [8]. Im Dezember desselben Jahres legte der Europäische Rat seinen Standpunkt in einem Positionspapier [9] vor. Das Europäische Parlament wird voraussichtlich im Lauf des Jahres 2023 über die »CSDDD« beraten. Nach diesem Zeitplan könnten die Mitgliedstaaten die Richtlinie 2025 in nationales Recht überführen und die Umsetzung in 2026 beginnen.
Änderungen am vorliegenden Entwurf sind zu erwarten, wie sich an einem Abgleich des Richtlinienvorschlags der Europäischen Kommission mit dem Positionspapier des Europäischen Rats ableiten lässt. Es gibt unterschiedliche Einschätzungen dazu, welcher Kompromiss letztlich verabschiedet wird. In jedem Fall sind Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der »CSDDD« fallen, gut beraten, die aktuellen und künftigen Entwicklungen genau zu verfolgen.
Quellen und weitere Informationen
[1] European Commission – A European Green Deal – Striving to be the first climate-neutral continent:
[2] NordESG – CSRD Update November 2022
[3] NordESG – EU Sustainable Finance Disclosure Regulation
[4] NordESG – EU Taxonomy – What is the EU Taxonomy Regulation
[5] NordESG – Sustainability Due Diligence, Doppelte Wesentlichkeit und ESRS
[6] European Commission – Corporate Sustainability Due Diligence – Fostering sustainability in corporate governance and management systems:
[7] European Commission – Questions and Answers: Proposal for a Directive on corporate sustainability due diligence:
[8] European Commission – Proposal for a Directive of the European Parliament and of the council on Corporate Sustainability Due Diligence and amending Directive (EU) 2019/1937:
[9] Council of the European Commission – Proposal for a DIRECTIVE OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on Corporate Sustainability Due Diligence and amending Directive (EU) 2019/1937, 30. November 2022:
Weitere Informationen
European Commission – Factsheet – Just and sustainable economy: Companies to respect human rights and environment in global value chains:
European Commission – Press release – Just and sustainable economy: Commission lays down rules for companies to respect human rights and environment in global value chains:
European Commission – Proposal for a Directive on corporate sustainability due diligence and annex:
Über NordESG
NordESG hat sich auf die Beratung zu ESG und Nachhaltigkeit in Deutschland, Europa und Nordamerika spezialisiert. Wir unterstützen Unternehmen dabei, ihre ESG- und Nachhaltigkeitsstrategien zu entwickeln und zu implementieren.
Unternehmen unterstützen wir nicht nur dabei ihren Offenlegungspflichten wie der CSRD nachzukommen, sondern auch dabei ihre Nachhaltigkeitsstrategie proaktiv gegenüber ihren Stakeholdern wie Investoren, Geschäftspartnern, Kunden oder lokalen Gemeinschaften zu kommunizieren.
Discovery Call
Erfahren Sie mehr über unsere Beratung in einem kostenfreien & unverbindlichen Discovery Call.
E-Mail Kontakt
Sie haben Fragen oder eine Anregung zu unserem Beitrag? Dann schreiben Sie uns.
Disclaimer
Unser Internetauftritt und unsere Blogposts enthalten nur allgemeine Informationen. Weder NordESG noch die mit NordESG verbundenen Unternehmen erteilen durch diesen Internetauftritt oder durch diese Blogposts Buchhaltungs-, Geschäfts-, Finanz-, Investitions-, Rechts-, Steuer- oder andere professionelle Beratungs- oder Dienstleistungen.
Die in unserem Internetauftritt und in unseren Blogposts beschriebenen Sachverhalte können sich jederzeit ändern. Deshalb können wir nicht garantieren, dass alle Informationen in unserem Internetauftritt und in unseren Blogposts zu jedem Zeitpunkt auf dem aktuellen Stand, vollständig oder abschließend sind.
Die in unserem Internetauftritt und in unseren Blogposts veröffentlichten Informationen sind kein Ersatz für eine professionelle Beratung. Sie sollten nicht als Grundlage für Entscheidungen oder Maßnahmen dienen, die sich auf die Finanzen oder die Geschäftstätigkeit auswirken können.
Bevor Sie Entscheidungen treffen oder Maßnahmen ergreifen, die sich auf Ihre Finanzen oder die Ihres Unternehmens auswirken könnten, sollten Sie einen professionellen Berater konsultieren.
Weder NordESG noch die mit NordESG verbundenen Unternehmen haften für Verluste, die einer Person oder einem Unternehmen entstehen, die sich auf diese Veröffentlichung bezieht.