Was ist die EU Taxonomie Verordnung?
Die EU Taxonomie Verordnung ist ein zentraler Bestandteil des EU Green Deal, der das Ziel hat den Übergang zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft zu erreichen. Seit dem 1. Januar 2022 sind erste Anforderungen der EU Taxonomie umzusetzen. In diesem Blogpost gehen wir den Fragen nach
- was die EU Taxonomie ist.
- welche Klima- und Umweltschutzziele benannt sind.
- was die Konformität von Wirtschaftstätigkeiten bedeutet und welche Rolle die technischen Bewertungskriterien dabei spielen.
- mit welchen weiteren Entwicklungen zu rechnen ist.
Die EU Taxonomie Verordnung
Die EU Taxonomie Verordnung wurde von der Europäischen Union entwickelt, um den Übergang in eine moderne, ressourceneffiziente und wettbewerbsfähige Wirtschaft zu schaffen. Sie ist ein System zur Klassifizierung von Wirtschaftstätigkeiten, mit dem festgelegt wird, welche von dieser Aktivitäten ökologisch nachhaltig sind. Letztlich trägt dies auch dazu bei, Finanzströme zu möglichst nachhaltigen Investments zu leiten.
Die Klima- und Umweltschutzziele
Den Kern der EU Taxonomie bilden sechs Klima- bzw. Umweltschutzziele:
- Eindämmung des Klimawandels
- Anpassung an den Klimawandel
- Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
- Übergang in die Kreislaufwirtschaft (Circular Economy)
- Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
- Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosystem
Konformität mit der EU Taxonomie
Eine Wirtschaftstätigkeit ist dann konform mit der Taxonomie, wenn
- sie einen Beitrag zu mindestens einem der sechs Klima- bzw. Umweltschutzziele leistet.
- sie keines der anderen Ziele signifikant beeinträchtigt (DNSH).
- ein Mindestmaß an sozialen Garantien, einschließlich grundsätzlicher Menschenrechte und Arbeitsnormen (OECD Leitsätze) sichergestellt ist.
“DNSH – Do No Significant Harm – Damit eine Aktivität, die eines oder mehrere der sechs Ziele verfolgt, als nachhaltig eingestuft werden kann, darf sie keinem der anderen Ziele der Taxonomie erheblichen Schaden zufügen.“
Technische Bewertungskriterien als Grundlage
Die technischen Bewertungskriterien sind die Entscheidungsgrundlage dafür, ob eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zum Erreichen der oben genannten Klima- und Umweltschutzzielen leistet. Das Amtsblatt der Europäischen Union führt dazu aus:
“Die technischen Bewertungskriterien, anhand deren bestimmt wird, ob eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leistet, sollten sicherstellen, dass sich die Wirtschaftstätigkeit positiv auf das Klimaziel auswirkt bzw. dass sie negative Auswirkungen auf das Klimaziel mindert. Diese technischen Bewertungskriterien sollten sich deswegen auf Schwellenwerte oder Leistungsniveaus beziehen, die die Wirtschaftstätigkeit erreichen sollte, damit davon ausgegangen werden kann, dass sie einen wesentlichen Beitrag zu einem dieser Klimaziele leistet. Die technischen Bewertungskriterien für die „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ sollten sicherstellen, dass von der Wirtschaftstätigkeit keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen ausgehen. Infolgedessen sollten diese technischen Bewertungskriterien spezifizieren, welche Mindestanforderungen die Wirtschaftstätigkeit erfüllen muss, um als ökologisch nachhaltig eingestuft werden zu können.”
Am ersten Januar 2022 sind die Bewertungskriterien für die ersten beiden Ziele “Eindämmung des Klimawandels” und “Anpassung an den Klimawandel” in Kraft getreten. Für die übrigen Ziele werden die Bewertungskriterien aktuell noch erarbeitet und ab 2023 verfügbar sein. Dies ist unter anderem auch vor dem Hintergrund des Zusammenspiels von EU Taxonomie, Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD) und Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) relevant. Mit der Einführung der CSRD wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung ein Teil der Finanzberichterstattung und von der CSRD betroffene Unternehmen müssen dann nach dem European Sustainability Reporting Standard (ESRS) berichten. Für Unternehmen bedeutet dies, dass ihr Engagement in Sachen Nachhaltigkeit eine höhere Sichtbarkeit und Transparenz erreicht. Neben der Vermeidung von Greenwashing steigert dies gleichzeitig die Chance von Finanzmarktakteuren wahrgenommen zu werden. Dies kann zu gezielten Investitionen in diese Unternehmen führen, was wiederum ein Ziel der EU Taxonomie selbst ist.
Welche Entwicklungen stehen bei der EU Taxonomie an?
Die Bewertungskriterien für die ersten beiden Ziele liegen bereits vor. Die Kriterien für die übrigen vier Klima- und Umweltschutzziele werden folgen. Gleichzeitig gibt es Überlegungen dazu, die EU Taxonomie gegebenenfalls zu erweitern. Informationen zu diesen Überlegungen gibt es hier als Download. Mit dem Übergang von der NFRD zur CSRD kann sich eine interessante Dynamik aus dem Zusammenspiel von CSRD, EU Taxonomie und SFDR entwickeln.
Wie wir Sie unterstützen können
NordESG ist ein unabhängiges Beratungsunternehmen. Unser Beratungsangebot ist auf Fragen rund um Nachhaltigkeit und ESG ausgelegt. Wir unterstützen Unternehmen beispielsweise bei der Erfassung ihrer CO2-Emissionen und erarbeiten individuell auf die Anforderungen unserer Kunden abgestimmte Strategien und Konzepte. Selbstverständlich freuen wir uns über ein Kontaktaufnahme per E-Mail. Alternativ können Sie direkt einen Termin für ein kostenfreies Kennenlerngespräch mit uns vereinbaren.
Weitere Informationen und Quellen
- Technische Bewertungskriterien: Die technische Bewertungskriterien für die EU Taxonomie stehen hier zum Download bereit.
- Bericht zu einer möglichen Ergänzung der EU Taxonomie: The Extended Environmental Taxonomy: Final Report on Taxonomy extension options supporting a sustainable transition steht hier zum Download bereit.