Meinung | EU und US Blickwinkel auf das Konzept »Wesentlichkeit«

Meinung | Europäische und amerikanische Blinkwinkel auf das Thema »Wesentlichkeit«

Unternehmen, die unter die Regelungen der »Corporate Sustainability Reporting Directive« (CSRD) fallen, müssen zukünftig nicht-finanziellen Informationen nach den Vorgaben des »European Sustainability Reporting Standard« (ESRS) offenlegen. Das Konzept »Doppelte Wesentlichkeit« ist ein Kernthema des ESRS. Auch in den Vereinigten Staaten ist das Thema »Wesentlichkeit«, wenn auch nicht unbedingt als »Double Materiality«, ein Bestandteil der nicht-finanziellen Berichterstattung. Besteht die Chance, dass sich zukünftig eine einheitliche Herangehensweise für das Thema »Wesentlichkeit« entwickelt und damit ein Beitrag zur Vergleichbarkeit der Sustainability Performance von Unternehmen geleistet wird?

»Wesentlichkeit« – einfach, doppelt, dynamisch, oder lieber vernetzt?

Was ist eigentlich »Wesentlichkeit«? Auf diese Frage gibt es ganz unterschiedliche Antworten: »Einfache Wesentlichkeit«, »Doppelte Wesentlichkeit«, »Dynamische Wesentlichkeit« oder »Vernetzte Wesentlichkeit« (mehr zu den verschiedenen Varianten haben wir in diesem Blogpost zusammengestellt). Sollte für Unternehmen die »finanzielle Wesentlichkeit« nicht an erster Stelle stehen? Oder können auch andere Themen, wie »People and Planet« wesentlich sein – also die Auswirkungen, die eine unternehmerische Tätigkeit auf die Umwelt und die Gesellschaft hat?

»Wesentlichkeit« – eine kurze Einordnung

Die einfachste Herangehensweise an das Thema »Wesentlichkeit« ist »Single Materiality« oder »Einfache Wesentlichkeit«. Mit ihr können klassische Fragen von Investoren beantwortet werden: Welche Wesentlichkeitsfaktoren aus dem Kanon von »Environment«, »Social« und »Governance« stellen Chancen oder Risiken für ein Unternehmen dar?  Oder anders formuliert: Wie werden sich ESG-Risiken und -Chancen auf die finanzielle Performance eines Unternehmens auswirken?

Das Konzept der »Double Materiality« oder »Doppelten Wesentlichkeit« erschließt einen weiteren Blickwinkel: Statt allein der Frage nachzugehen, wie sich ESG-Faktoren auf die Performance eines Unternehmens auswirken können, wird auch die Frage gestellt, wie sich die Geschäftstätigkeit auf die Umwelt und Gesellschaft auswirken und welche Chancen oder Risiken sich daraus ergeben können.

Durch die gemeinsame Betrachtung der »Outside-In« und »Inside-out« Perspektiven können Wesentlichkeitsaspekte besser identifiziert werden – weshalb das Konzept der »Doppelten Wesentlichkeit« sicherlich Vorteile mit sich bringt.

Nur: so leicht ist es leider nicht, denn auch wenn das grundlegende Konzept von allen Beteiligten gleich verstanden wird, ist die Umsetzung oft uneinheitlich, was sich am Ende auf die Vergleichbarkeit der Ergebnisse auswirkt.

Der European Sustainability Reporting Standard (ESRS)

Aktuell gibt keine einheitlichen Regeln für die Umsetzung eines »Double Materiality Assessments«. Dies kann sich zumindest für die Materiality Assessments der Unternehmen ändern, für die der ESRS (mehr zum aktuellen Stand der Konsultation zum ESRS gibt es hier) die Grundlage der Offenlegungen sein wird.

Der ESRS setzt das Konzept der »Doppelten Wesentlichkeit« als ein Kernthema bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Im Gegensatz zu dem hier von uns skizzierten Prozess für die Umsetzung eines »Double Materiality Assessments« weist der im ESRS dargestellte Prozess einige Besonderheiten auf.

Eine davon ist das Konzept der »Rebuttable Assumption«: Demnach ist zunächst davon auszugehen, dass alle Offenlegungspunkte des ESRS wesentlich sind (und darüber hinaus noch weitere Faktoren wesentlich sein können). Ist ein Thema nicht wesentlich für das Unternehmen, muss dies erläutert werden.

Ansätze in den Vereinigten Staaten

In den Vereinigten Staaten stellt sich die Ausgangssituation etwas anders dar. Unter der Schirmherrschaft der »IFRS Foundation«, die für die in mehr als 140 Ländern verwendeten Rechnungslegungsstandards verantwortlich zeichnet, erarbeitet das »International Sustainability Standards Board« (ISSB) einen Berichtsstandard, da »Internationale Investoren mit globalen Investment-Portfolios zunehmend ein qualitativ hochwertiges, transparentes, verlässliches und vergleichbares Reporting zu Klima und anderen Umwelt-, Sozial- und Governance- (ESG) Themen verlangen«.

Das Ziel ist es, einen auf die Anforderungen von Investoren ausgerichteten Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu entwickeln, der als »Global Baseline« den Mindeststandard für das internationale Sustainability Performance Reporting verwendet werden kann. In die Entwicklung eingebunden ist die »Task Force on Climate-related Financial Disclosures« (TCFD), das »Climate Disclosure Standards Board« (CDSB) und das Weltwirtschaftsforum.

Hinzu kommen die Aktivitäten der »Value Reporting Foundation« (VRF), die ihrerseits ein Zusammenschluss des »International Integrated Reporting Council« (IIRC) und des »Sustainability Accounting Standard Boards« (SASB) ist. Zur Entwicklung des »Global Baseline« Standards werden VRF und CDSB in die IFRS Foundation integriert.

Eine Zusammenarbeit ist mit der »Global Reporting Initiative« (GRI) geplant. Hierzu wurde eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, die das Ziel hat, die jeweils eigenen Aktivitäten abzustimmen.

All dies klingt nach Konsolidierung der »ESG Alphabetsoup«. Noch nicht zu beantworten ist die Frage, wie groß die Strahlkraft des ISSB sein wird und welche Unternehmen dem Standard folgen werden oder müssen. Bleibt es bei »Single Materiality«? Dafür spricht die Ausrichtung auf die Anforderungen von Investoren.

»Doppelte Wesentlichkeit« = »Double Materiality« ? Wird die Chance zur Harmonisierung genutzt?

Wir haben bereits in verschiedenen Blogposts darauf hingewiesen, wie wichtig unserer Meinung nach einheitliche Standards für die Zusammenarbeit in einer globalisierten Welt sind. Was für die Rechnungslegungsstandards gilt, sollte deshalb auch auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung – zumal wenn es sich um eine integrierte Berichterstattung handelt – gelten: Die Vergleichbarkeit der Informationen muss gegeben sein, damit Stakeholder auf deren Grundlage gut informierte Entscheidungen treffen können.

Wie eine Harmonisierung oder Interoperabilität der Berichtstandards aussehen wird, ist derzeit noch offen. Aus der europäischen Perspektive wird der Weg nicht zurück zur »Single Materiality« führen – was aus Stakeholdersicht begrüßenswert ist, da mit der doppelten Nachhaltigkeitsperspektive ein vollständigeres Bild von Chancen und Risiken abgebildet werden kann.

Was die amerikanische Perspektive angeht, bleibt abzuwarten, wie sich das ISSB positioniert und wie sich weitere Stakeholder, einschließlich der auf regulatorischer Ebene, positionieren.

Die europäische Regulation führt jedenfalls dazu, dass auch nicht-EU Unternehmen unter die Berichtspflicht nach dem ESRS fallen werden, wenn sie Niederlassungen in Europa betreiben bzw. entsprechende Umsätze in der Europäischen Union machen (mehr dazu hier). Spätestens an dieser Stelle wird sich die Frage der Interoperabilität erneut stellen.

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