Auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene wurden Begriffe geprägt, die im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit im Kontext von Unternehmen häufig verwendet werden. Auf dieser Seite haben wir für Sie einen Überblick zu diesen Begriffen zusammengestellt. Wir gehen der Frage nach, was sich hinter dem Begriff CSR bzw. Corporate Social Responsibility verbirgt. Was es mit ESG bzw. Environment, Social und Governance auf sich hat und was ESG-Kriterien sind. Auch die Frage, was der Unterschied zwischen ESG-Reports, CSR-Berichten und ESG-Ratings ist, haben wir an dieser Stelle aufgegriffen. Etwas komplizierter wird es bei Begriffen wie CSR-RUG, CSR-Berichtspflicht, Offenlegungsverordnung, NFRD, SFDR, CSRD und EU-Taxonomie. Dabei ist das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz ein zentraler Bestandteil der Vorgaben für Unternehmen. Ebenso wichtig ist die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR), die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und die kommende Corporate Sustainablity Reporting Directive (CSRD).
Auf dieser Seite stellen wir die Begriffe vor und erläutern diese in kompakter Form. Für eilige Leser bietet das folgende Inhaltsverzeichnis den schnellen Wechsel zu den einzelnen Themen an.
Die Abkürzung „CSR“ steht für den englischen Begriff „Corporate Social Responsibility“. Direkt übersetzt kann also von der unternehmerischen sozialen Verantwortung gesprochen werden. Übertragen auf den deutschen Sprachraum wird unter CSR bzw. Corporate Social Responsibility die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen vor dem Hintergrund eines nachhaltigen Wirtschaftens verstanden.
Auch wenn die Begriffe ESG und CSR häufig synonym verwendet werden, gibt es neben den Gemeinsamkeiten beider Konzepte auch klare Unterscheidungsmerkmale. Diese Unterschiede wurden unter anderem in einem LEXOLOGY Artikel herausgearbeitet, aus dem das nebenstehende Zitat übernommen wurde. Auf der Internetpräsenz des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (csr-in-deutschland.de) wird für die CSR-Berichterstattung auch auf die Global Reporting Initiative und damit auf den GRI Standard verwiesen, der häufig für die ESG-Berichterstattung genutzt wird. Gibt es also mehr Ähnlichkeiten als Unterschiede?
In der folgenden Gegenüberstellung haben wir die jeweiligen Hauptmerkmale der beiden Konzepte gegenübergestellt.
Einblicke in ökologische, soziale und ökonomische Aspekte, die ein Unternehmen und die Unternehmensführung beschäftigen bzw. für diese relevant sind.
„Doing good“ und „Avoid bad“ sind zwei Begriffe, die oft im Zusammenhang mit CSR genannt werden. Das eine zielt auf freiwillige Aktivitäten von Unternehmen ab, die sich ein eigenes Regelwerk geben. Das andere auf die Vermeidung von Fehlverhalten innerhalb des Unternehmens und entlang der Wertschöpfungsketten.
Art der Vorgaben: Die Vorgaben sind häufig qualitativer Natur.
Einblicke in die Chancen und Risiken, die mit ökologischen, sozialen und Faktoren der Unternehmensführung einher gehen.
Messbar: Ansatz (vgl. auch Ratings und Scores) zur Ergänzung finanzieller Kennzahlen eines Unternehmens um dessen Leistung bei ökologischen, sozialen und unternehmerischen Belangen auf der Grundlage von quantitativen Angaben, an denen die Entwicklung der Performance in den jeweiligen Bereichen gemessen werden kann.
Art der Vorgaben: Die Vorgaben sind häufig quantitativer Natur
Die Abkürzung „ESG“ setzt sich aus den drei englischen Begriffen „Environment„, „Social“ und „Governance“ zusammen. Manchmal wird statt „Environmental, Social and Governance“ auch von „Environmental, Social and corporate Governance“ gesprochen.
In den deutschen Sprachraum kann ESG mit den Begriffen „Umwelt„, „Soziales / Gesellschaft“ und „Unternehmensführung“ übertragen werden. Die drei Begriffe werden als ESG-Kriterien bezeichnet und sind jeweils mit quantitativen und / oder qualitativen Indikatoren unterlegt.
Für jeden der drei Bereiche „Environment / Umwelt“, „Social / Soziales bzw. Gesellschaft“ und „Governance / Unternehmensführung“ können Indikatoren definiert werden die darüber Auskunft geben, wie ein Unternehmen in den jeweiligen Bereichen agiert und die jeweiligen Kriterien erfüllt.
Mit ESG wird die Fähigkeit eines Unternehmens bewertet, langfristige Werte in einer sich schnell verändernden Welt zu schaffen, diese zu erhalten und die Risiken und Chancen, die sich aus dem Wandel ergeben, zu managen.
Hier zeigt sich auch die Komplexität des Themas. Aus Sicht eines Unternehmens können verschiedene ESG-Standards (s.u.) für die Berichterstattung genutzt werden. Investoren können entweder ein eigenes Bewertungssystem anlegen, oder die Ergebnisse von ESG-Ratings (s.u.) für eine Investitionsentscheidung heranziehen. Und nicht auf jedes Unternehmen treffen alle Kriterien in gleichem Umfang zu.
Das Kriterium “Environmental” bzw. “Umwelt” betrachtet die Auswirkungen eines Unternehmens auf seine Umwelt. Auch wenn wegen eines deutlich gesteigerten Bewusstseins aktuell vor allem CO2-Emissionen und Energieverbrauch diskutiert werden, umfasst dieser Bereich deutlich mehr als nur dies. Es wäre also falsch, das “E” in “ESG” mit “Energie” gleichzusetzen. Es geht auch um Auswirkungen auf die Biodiversität, den Ressourcenverbrauch bzw. -einsatz und viele weitere Themen.
Bei den umweltrelevanten Fragen wird nicht nur analysiert, welchen Einfluss Unternehmen auf ihre Umwelt nehmen, sondern auch welche Risiken sich zum Beispiel aus dem Klimawandel für Unternehmen ergeben können.
Das Spektrum reicht dabei von unterbrochenen Lieferketten wegen Niedrigwasser oder Umweltkatastrophen bis hin zu Sportveranstaltungen, die wegen zu hoher Temperaturen abgesagt werden müssen. Wie bereits oben ausgeführt ist es das Ziel, Chancen und Risiken zu erkennen und diese erfolgreich zu managen. Dies spiegelt sich auch in den verschiedenen Standards für die Berichterstattung (s.u.) wider. Hier können sich unterschiedlich Schwerpunktsetzungen im Vergleich der Standards untereinander ergeben.
Genauso wie die anderen Kriterien ist auch der Bereich “Social” bzw. “Soziales und Gesellschaft” breit angelegt. Soziale Kriterien beschränken sich nicht nur auf das Verhältnis eines Unternehmens zu Arbeitnehmer:Innen, Inklusion und Diversität. Vielmehr geht es um alle Beziehungen eines Unternehmens mit seinen Stakeholdern – dazu zählen beispielsweise Gemeinden im Umfeld, Institutionen, Interessengruppen und die Öffentlichkeit.
Soziale Kriterien sind ein kritischer Aspekt, wenn es um die Reputation eines Unternehmens geht. Einflüsse aus bereits länger bestehenden Standards zeigen sich in Fragestellungen, welche die Situation von Arbeitnehmer:Innen betreffen. Aber auch Themen, die erst in den letzten Jahren mehr an Bedeutung gewonnen haben, wie etwa Diversity und Inklusion, werden analysiert.
In diesem Zusammenhang ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass bei diesem Kriterium nicht nur die internen Stakeholder Beachtung finden, sondern die Einhaltung sozialer Kriterien auch entlang der Lieferketten betrachtet wird. Auch hier gilt, dass die Anwendung unterschiedlicher ESG-Standards (s.u.) zu verschiedenen Schwerpunktsetzungen führen können.
Auch Fragen zur Unternehmensführung (Governance) werden im Kontext von ESG-Kriterien betrachtet. Hier wird unter anderem der Frage nachgegangen, welche Regeln sich Unternehmen geben und wie diese Regeln im Unternehmen umgesetzt und bekannt gemacht werden.
Beispiele für solche Regeln sind die Zusammensetzung von Aufsichtsgremien, einheitliche Regelungen zur Vergütung oder Maßnahmen zur Korruptionsvermeidung. Auch der Frage, wie im Unternehmen mit den Bedürfnissen von Stakeholdern umgegangen wird, wird nachgegangen.
Die Anwendung von ESG-Kriterien hat hier das Ziel, eine stabile Unternehmensführung sicherzustellen, die unterschiedliche Blickwinkel vereint und dadurch adäquate Antworten auf unternehmerische Herausforderungen, Chancen und Risiken geben kann.
ESG als Konzept ist nicht von heute auf morgen entstanden. Vielmehr ist ESG die logische Konsequenz aus vorangegangenen Konzepten und in Teilen deren Weiterentwicklung. So viel kann an dieser Stelle bereits verraten werden: Die Entwicklung ist noch nicht zum Abschluss gekommen.
Franklin D. Roosevelt sprach bereits 1937 von Naturkapital (natural capital) und davon, eine Balance der Ressourcen zu finden. Soziale Aspekte finden sich in vielen Errungenschaften der jüngeren Vergangenheit wieder. Beispielsweise bei der Stärkung der Arbeiterrechte. In den 80er Jahren wurde mit “Environment, Health and Safety” (EHS) ein neuer Schwerpunkt gesetzt.
In den 90er Jahren gewann das Thema Nachhaltigkeit an Bedeutung, wobei der Nachhaltigkeitsbegriff in diesem Zusammenhang oft mit dem Fokus auf die Umwelt und Natur gesehen wurde. Anfang der 2000er Jahre wurde der Begriff “Corporate Social Responsibility” (CSR) geprägt und gewann an Bedeutung. Ab 2020 hat trat das Konzept von ESG in den Vordergrund und erfuhr eine deutlich höhere Wahrnehmung. Zunächst im Zusammenhang mit Investments, gleichzeitig aber auch als ein unternehmerisches Instrument.
Auch wenn die Begriffe CSR und ESG häufig synonym verwendet werden, unterscheiden sich beide in ihren Ansätzen und den Themengebieten, die jeweils bearbeitet werden.
Wie bereits oben ausgeführt ist ESG ist ein Instrument, das auf verschiedene Weise genutzt werden kann. Investoren nutzen ESG Ratings, um zu einer ganzheitlichen Bewertung ihrer Investments zu gelangen.
Unternehmen nutzen ESG-Strategieprozesse, um sich in einer sich schnell verändernden Welt die Fähigkeit zu erhalten und auszubauen, langfristige und nachhaltige Werte zu schaffen. Gleichzeitig ist ESG für diese Unternehmen ein Instrument, die sich aus diesem schnellen Wandel ergebenden Chancen und Risiken adäquat zu managen. Aus regulatorischer Sicht bietet ESG eine Vielzahl von Anreiz- und Steuerungsmöglichkeiten.
Unterschiede bei der CSR-Berichtspflicht und dem ESG-Reporting können sich aus den unterschiedlichen Vorgaben beider Verfahren ergeben. Maßgeblich sind hier beispielsweise die Standards, nach denen die Berichterstattung bzw. ob die Berichterstattung zu einzelnen Themenbereichen freiwillig erfolgt und damit über den definierten (gesetzlichen) Mindestanforderungen liegt.
ESG-Berichterstattung und ESG-Ratings bzw. ESG-Scores unterscheiden sich vor allem durch den jeweiligen Blickwinkel.
ESG Berichterstattung: Ein ESG Bericht (ESG Reporting / Non-financial Reporting, ggf. auch als CSR-Bericht genutzt) wird vom Unternehmen bzw. einer Organisation selbst oder von einem damit beauftragten Dienstleister erstellt. Unternehmen und Organisationen sind sich bewusst, dass ESG-Themen strategisch relevant für sie sind. Dies schließt auch die Möglichkeit, langfristig nachhaltig zu wachsen und Wertschöpfung zu generieren, ein. Neben allen anderen Daten und Informationen fließt in die Berichterstattung auch eine Wesentlichkeitsanalyse / Materiality Assessment und das Stakeholder-Feedback als wichtige Grundlagen in den Prozess und die Berichterstattung ein. Der ESG-Standard, nach dem der Prozess umgesetzt wird, bildet einen weiteren Rahmen. Die Ergebnisse des ESG-Prozesses können zur Weiterentwicklung der Unternehmensstrategie beitragen und werden im Rahmen der Berichterstattung veröffentlicht.
ESG-Rating bzw. ESG-Score: Immer mehr Investoren beziehen ESG-Faktoren in ihre Entscheidungsprozesse mit ein. Darauf spezialisierte Rating-Unternehmen bieten deshalb entsprechende Rating- bzw. Scoring-Produkte an. Jeder Anbieter setzt dabei eigene Schwerpunkte bzw. Gewichtungen, um die ESG-Performance eines Unternehmens oder einer Organisation zu bewerten.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive bzw. CSRD löst die NFRD ab. Mit ihr werden die Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung von Unternehmen weiterentwickelt. Mehr Informationen zur CSRD gibt es hier.
Mit den Sustainable Development Goals (SDGs) und den Ten Principles hat die UN wichtige Grundlagen für nachhaltiges Wirtschaften geschaffen. Diese sind auch die Grundlage für die UN Global Compact Strategy 2021 – 2023. Priorität haben dabei Menschenrechte, Arbeit, Umwelt und der Kampf gegen Korruption. Knapp 13.000 Unternehmen aus 160 Ländern nehmen an dem Prozess teil.
Die SDGs sind eine Möglichkeit für Unternehmen, ihr Handeln an Nachhaltigkeitsgrundsätzen auszurichten.
Um der CSR-Berichtspflicht zu entsprechen bzw. für die ESG-Berichterstattung gibt es eine Vielzahl von erprobten Berichtsstandards bzw. Frameworks. Während manche sich dabei bewusst auf einzelne Anwendungsfälle (z.B. GRESB für Real Estate) ausgerichtet haben, bieten andere branchenspezifische Lösungen (z.B. SASB mit branchenspezifischen Vorgaben für die Berichterstattung). Wiederum andere Standards stellen Umweltaspekte und CO2-Emissionen besonders in den Vordergrund. Es gibt aber auch Standards, wie beispielsweise die der Global Reporting Initiative (GRI), die nahezu universell einsetzbar sind.
Kurzgefasst: Ein Berichtsstandard ist ein Regelwerk, das alle relevanten Themenbereiche rund um ESG bzw. CSR abdeckt. Damit definiert ein solcher Standard in Teilen auch die Vorgehensweise bei der Berichterstattung und deren Umfang. Ein nicht zu unterschätzender Vorteil ist dabei, dass Lücken wegen fehlender Daten oder Informationen schnell erkannt werden können, denn die im Framework des Standards formulierten Fragestellungen sind gleichzeitig eine Checkliste.
Die Ergebnisse werden im Rahmen der CSR-Berichtspflicht bzw. für das ESG-Reporting des jeweiligen Unternehmens genutzt. Die regelmäßige Berichterstattung zeigt auf, welche Fortschritte erzielt und welche Ziele erreicht wurden – dies sind wertvolle Informationen auch im Hinblick auf die strategische Ausrichtung eines Unternehmens, wenn es beispielsweise um langfristige Wertschöpfungsstrategien geht.
Wie oben erwähnt gibt es eine große Auswahl von Frameworks, die entweder thematische Schwerpunkte setzen oder sich auf Branchen hin ausrichten. Für Unternehmen der Immobilienbranche kann ein Standard wie GRESB, der eine stärkere Ausrichtung auf Real Estate und Infrastruktur hat, besonders interessant sein. Für andere, die eher einen generalisierten Ansatz favorisieren, ist das Framework von GRI eine Option. SASB ist wiederum dann interessant, wenn eine stärkere Verknüpfung mit dem Finanzreporting wichtig ist und ESG-Themen gezielt gegenüber Investoren kommuniziert werden sollen. Steht vor allem das Thema Umwelt und Emissionen im Vordergrund, dann kann eine intensivere Auseinandersetzung mit den Frameworks von CDB, CDSB oder SBTi zum Ziel führen.
Für Deutschland ist der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) ein wichtiger Beitrag zur Vielfalt der Standards, die angewendet werden können.
Der Wunsch nach einem einheitlichen Standard für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung wurde bereits vielfach geäußert. CDP, CDSB, GRI, IIRC und SASB haben bekannt gegeben, dass sie an der Entwicklung eines solchen gemeinsamen Reporting-Frameworks arbeiten. Diese Initiative könnte das Potenzial dazu haben, den Weg zu einem interoperablen Framework zu ebnen.
CSR und ESG sind nicht nur Trends, sie sind gekommen um zu bleiben. Untersuchungen und Studien belegen, dass sich die intensive Auseinandersetzung mit Nachhaltigkeitsthemen positiv auf die Unternehmensentwicklung auswirken kann.
Gleichzeitig nehmen CSR- bzw. ESG-Aspekte einen größeren Raum in der Wahrnehmung von Stakeholder ein. Unternehmen, die sich entsprechende Leitlinien geben, haben die Chance auf ein nachhaltiges Wachstum und Wertschöpfung, während sie gleichzeitig Risiken vermeiden.
Die für CSR und ESG relevanten Bereiche, beispielsweise Effizienzsteigerungen beim Energieeinsatz, Reduktion von Abfällen und eine höhere Effizienz beim Einsatz von Verbrauchsmaterialien, können sich kostensenkend auswirken. “Grüne Produkte” haben eine höhere Akzeptanz im B2C Bereich und viele Unternehmen fordern von ihren Zulieferern, sich intensiv mit Nachhaltigkeitsfaktoren auseinanderzusetzen.
CSR wie auch ESG tragen dazu bei, die interne Kommunikation zu verbessern und die Mitarbeitermotivation durch geeignete Initiativen zu steigern. Dies ist auch ein wichtiger Faktor für die Mitarbeitergewinnung.
Die Implementierung einer CSR- bzw. ESG-Strategie kann zu einer besseren Kapitalallokation führen und Finanzierungskosten senken. Dies spiegelt sich auch bei Investitionen und der Unternehmensbewertung wider, für die ESG-Ratings eine Rolle spielen. ESG-Investments nehmen immer mehr zu. Weltweit betrachtet haben diese bereits die Marke von 30 Billionen US$ überschritten – das ist ein Zuwachs von 70% verglichen mit dem Stand im Jahr 2004.
Die Weiterentwicklung der Anforderungen an die Berichterstattung steht mit dem Übergang der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) in die Corporate Sustainablity Reporting Directive (CSRD) bevor. Unternehmen, die sich zukunftssicher aufstellen möchten, nutzen die Übergangszeit und bereiten sich pro-aktiv auf deren Einführung vor.