Transition Finance – Teil des EU Sustainable Finance Package
Mit dem „EU Sustainable Finance Package“ vom 13. Juni 2023 hat die Europäische Union gleich drei Initiativen auf den Weg gebracht. Zum einen die Regulierung von ESG-Ratings, ein Update bei der EU-Taxonomie und nicht zuletzt den Bereich „Transition Finance“, was sich mit „Übergangsfinanzierung“ übersetzen lässt und das Thema dieses Blogposts ist. Der „Transition Finance“ kommt dabei eine wichtige Schnittstellenfunktion zu, um die notwendige Dynamik auf dem Weg zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu schaffen.
Warum “Transition Finance” wichtig ist
Die Europäische Union verfolgt als Teil des European Green Deal [1] das Ziel, bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu werden. Während dieses ambitionierte Ziel viele Chancen bietet, sind damit auch nicht unerhebliche Herausforderungen verbunden – für Unternehmen und Investoren gleichermaßen – denn der Übergang in diese nachhaltige Wirtschaftsweise muss finanziert werden. Unternehmen, insbesondere solche in Branchen, die einen großen CO₂-Fußabdruck aufweisen, benötigen das notwendige Kapital, um ihre Prozesse so umzugestalten, dass sie den Anforderungen einer CO₂-neutralen Wirtschaft gerecht werden.
Genau an dieser Stelle wird „Transition Finance“ relevant, denn damit kann die Lücke zwischen der „General Finance“ und der „Green Finance“ geschlossen werden. Während Finanzmittel für Aktivitäten, die bereits als nachhaltig eingestuft sind, bereits verfügbar sind, müssen auch solche wirtschaftlichen Aktivitäten, die nicht als „grün“ gelten, aber den Übergang zu grünen Technologien unterstützen oder ermöglichen, finanziert werden. Die jetzt veröffentlichten Empfehlungen zur Übergangsfinanzierung zielen darauf ab, Kapital für solche (Übergangs-)Aktivitäten zu erschließen und damit den Weg zum Ziel einer nachhaltigen und umweltfreundlichen Wirtschaftsweise zu ebnen.
Was ist Transition Finance bzw. Übergangsfinanzierung?
Wie oben ausgeführt, kommt der „Transition Finance“ bzw. Übergangsfinanzierung eine wichtige Rolle beim Übergang in eine nachhaltige und CO₂-neutrale Wirtschaftsweise zu. Aber was unterscheidet „Green Finance“ von „Transition Finance“ und „General Finance“? Im Anhang [2] zur Empfehlung der Europäischen Kommission [3] werden die einzelnen Begriffe definiert (wir zitieren jeweils die Erläuterung aus dem englischsprachigen Anhang und ergänzen diesen um unsere Übersetzung).
„Sustainable finance is about financing both what is already environment-friendly and what is transitioning to such performance levels over time.“ |
Nachhaltige Finanzierung / grüne Finanzierung bezieht sich darauf, sowohl bereits umweltfreundliche Maßnahmen zu finanzieren als auch solche, die im Laufe der Zeit auf dieses Leistungsniveau umgestellt werden. |
„General finance, which does not have any sustainability objectives, can be distinguished from green finance and transition finance. Such general finance can currently include both highly impactful and low impact activities. Over time, as the economy transitions, high impact activities will have to transition to become low impact.„ |
Die allgemeine Finanzierung, die keine Nachhaltigkeitsziele hat, kann von grüner Finanzierung und Übergangsfinanzierung unterschieden werden. Diese allgemeine Finanzierung kann derzeit sowohl Aktivitäten mit sehr hohen Auswirkungen wie auch solche mit niedrigen Auswirkungen umfassen.
Im Lauf der Zeit, mit dem Übergang der Wirtschaft [Anm. hin zu einer nachhaltigen Wirtschaftsweise] müssen Aktivitäten mit hohen Auswirkungen zu solchen mit geringeren Auswirkungen werden. |
„Transition finance aims to finance that transition. It can include both use-of-proceeds financing and general (corporate) purpose financing. In the short-term transition finance will often not result in improvements that meet green performance targets. In the long-term however transition finance needs to be aligned with climate and environmental objectives of the EU and will therefore be considered either green or low impact.„ |
Die Übergangsfinanzierung zielt darauf ab, diesen Übergang zu finanzieren. Sie kann sowohl die Finanzierung von bestimmten Verwendungszwecken als auch allgemeine (unternehmensweite) Finanzierungen umfassen. Kurzfristig führt die Übergangsfinanzierung oft nicht zu Verbesserungen, die den Zielen einer umweltfreundlichen Leistung entsprechen. Langfristig muss die Übergangsfinanzierung jedoch mit den Klima- und Umweltzielen der EU in Einklang stehen und wird daher entweder als grün oder als mit geringen Auswirkungen eingestuft. |
In der folgenden Abbildung sind die Zusammenhänge grafisch dargestellt.
Wissenschaftlich fundierte Szenarien zur Festlegung des Finanzierungsbedarfs
Wissenschaftlich fundierte Szenarien sind hilfreich bei der Festlegung der erforderlichen Übergangsfinanzierung. In der folgenden Abbildung sind verschiedene Optionen dazu dargestellt.
Für die Bereitstellung der erforderlichen Übergangsfinanzierung stehen verschiedene Finanzierungsinstrumente zur Verfügung. Dazu zählen unter anderem „grüne“ oder nachhaltigkeitsbezogene Anleihen, „grüne“ oder andere Nachhaltigkeitsdarlehen, Eigenkapitalfinanzierungen oder spezialisierte Kredite.
Klima-Benchmarks
Europäische Klima-Benchmarks wie der „Climate Transition Benchmark“ (CBT) oder der „Paris-aligned Benchmark“ (PAB) sind so konzipiert, dass sie einen Pfad für solche Portfolios aufzeigen, die mit dem Übergang in eine nachhaltige Wirtschaft übereinstimmen. Diese Benchmarks benennen Mindeststandards für Dekarbonisierungsziele und -verläufe und erfordern eine jährliche Reduktion der Treibhausgasintensität oder ein absolutes Ziel für Treibhausgasemissionen. Dadurch wird sichergestellt, dass Investitionen im Einklang mit dem Ziel eine nachhaltige Zukunft aufzubauen sind.
EU Taxonomie
Über die EU Taxonomie haben wir bereits in früheren Blogposts berichtet [4]. Die EU Taxonomie kann auch im Kontext von „Transition Finance“ wichtige Indikatoren liefern. Einen Überblick dazu haben wir in der folgenden Abbildung aufbereitet.
Neben der (primären) Funktion als Klassifikationssystem kann sie beispielsweise auch dazu genutzt werden, den Bedarf für „Transition Finance“ zu artikulieren. Denkbar ist aber auch die Nutzung im Kontext von Übergangsplänen oder als Werkzeug, um die aktuelle mit der geplanten Nachhaltigkeitsleistung abzugleichen und wenn messbare Daten vorliegen, dann erschließt sich natürlich auch die Möglichkeit, Ziele abzuleiten.
Wie die EU Taxonomie als Werkzeug für die Gestaltung des Übergangs genutzt werden kann, wird in der folgenden Abbildung gezeigt.
In diesem Beispiel wächst der Anteil „grüner“ Aktivitäten im Zeitraum von 2023 bis 2033 von 20 % auf 70 %: Dabei werden „grüne“ Aktivitäten weiter ausgebaut („A“), durch Verbesserungen ein größerer Anteil an nachhaltigem Wirtschaften geschaffen („B“) oder der Übergang von Technologien („C“) realisiert.
Zusammenfassung
Die Empfehlungen der EU-Kommission zur Finanzierung des Übergangs in eine nachhaltige Wirtschaftsweise bieten einen guten Überblick über das Thema, können eine wichtige Grundlage für die Strategieentwicklung sein und dazu beitragen, die passenden Finanzierungsinstrumente zu identifizieren.
Quellen und weitere Fundstellen
[1] European Green Deal
- https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/european-green-deal_de
[2] Anhang zur Empfehlung der Europäischen Kommission zu Transition Finance
[3] Empfehlung der Europäischen Kommission zu Transition Finance
[4] NordESG – Was ist die EU Taxonomie?
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