Erste Einblicke: Der zukünftige European Sustainability Reporting Standard (ESRS) und die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Mit der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden einheitliche Offenlegungspflichten für diejenigen Unternehmen in der Europäischen Union gelten, die unter die Regelungen dieser Richtlinie fallen. Die CSRD wird die bisher gültige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ablösen. Von der NFRD waren rund 11.000 Unternehmen in der Europäischen Union betroffen. Die Regelungen der CSRD werden für voraussichtlich 50.000 europäische Unternehmen gelten. Für das Reporting im Rahmen der CSRD wird ein einheitlicher Berichtsstandard, der European Sustainability Reporting Standard (ESRS), zur Anwendung kommen. Dieser liegt nun in der Entwurfsfassung vor, zu der in einem öffentlichen Verfahren Rückmeldungen abgegeben werden können.
Die Entwurfsfassung des ESRS ist auf dem Internetauftritt der EFRAG online verfügbar.
Mit diesem Blogpost möchten wir einen ersten Überblick über die Struktur und die geforderten Inhalte für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem ESRS geben. Dabei kann und will dieser Blogpost die Lektüre des Entwurfs des Berichtsstandards nicht ersetzen und es ist auch davon auszugehen, dass sich bis zur Endfassung des Standards noch Änderungen ergeben werden.
Mehr über die CSRD und darüber, welche Unternehmen davon betroffen sind und wie der Umsetzungsfahrplan aussieht, erfahren Sie in unserem Whitepaper zur CSRD, das hier angefordert werden kann. Unser Whitepaper zum ESRS können Sie hier anfordern.
Update: Im Juni 2023 wurde eine überarbeitete Fassung des European Sustainability Reporting Standard veröffentlicht. Alle Informationen dazu haben wir in diesem Blogpost für Sie zusammengestellt.
European Sustainability Reporting Standard (ESRS)
Bei einer näheren Beschäftigung mit dem ESRS wird schnell deutlich:
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- Der Begriff der “Wesentlichkeit” spielt eine zentrale Rolle. Bezüge zum Materiality Assessment werden in den einzelnen Themenfeldern (Environment, Social, Governance) immer wieder aufgegriffen bzw. sind prominent in den Querschnittsthemen (“Cross-cutting” – s.u.) vertreten. Angewendet wird dabei das Konzept der “Double Materiality”.
- Neben dem Reporting von Kennzahlen wird bei vielen Fragestellungen auf, bereits implementierte oder noch zu implementierende, Strategien und Ziele für einzelne Teilbereiche abgestellt.
- Die Offenlegungsanforderungen sind umfangreich und mitunter komplex. Der Bearbeitungsaufwand für die im ESRS formulierten Fragestellungen sollte in keinem Fall unterschätzt werden. Die von der Berichtspflicht nach der CSRD betroffene Unternehmen sollten sich deshalb möglichst frühzeitig einen Überblick über die einzelnen Offenlegungsanforderungen verschaffen.
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Teilbereiche des European Sustainability Reporting Standards
Der ESRS ist in vier Bereiche gegliedert:
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- Die Querschnittsthemen “General principles” und “General, strategy, governance and materiality assessment disclosure requirements”.
- Environment mit den fünf Teilbereichen “Climate change”, “Pollution”, “Water and marine resources”, “Biodiversity and ecosystems” und “Resource use and circular economy”.
- Social mit den vier Teilbereichen “Own workforce”, “Workers in the value chain”, “Affected communities” und “Consumers and end-users”.
- Der Bereich Governance mit den zwei Teilbereichen “Governance, risk management and internal control” und “Business conduct”.
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Im ESRS sind insgesamt 137 Offenlegungsanforderungen formuliert. Neben rein quantitativen Fragestellungen sind auch solche zu Strategie, Risiken, Chancen, Auswirkungen und Wesentlichkeitsmerkmalen enthalten. Dies bedeutet, dass aus der reinen Anzahl der Offenlegungsanforderungen in den einzelnen Teilbereichen nur bedingt ein Rückschluss auf den tatsächlich damit verbundenen Bearbeitungsaufwand gezogen werden kann.
Beispiele für Fragestellungen
Die folgenden Beispiele sollen die Art der Fragestellungen veranschaulichen. Das Beispiel der Treibhausgasemissionen veranschaulicht, welcher Bearbeitungsaufwand sich hinter einer rein quantitativen Fragestellung verbergen kann. Das Beispiel des “Materiality Assessments” gibt erste Hinweise darauf, welche qualitativen Informationen gefordert werden.
Treibhausgasemissionen
Gefordert wird die Offenlegung von Scope 1, 2 und 3 Treibhausgasemissionen (E1-7 bis E1-9). Insbesondere Scope 3 Emissionen stellen dabei eine nicht zu unterschätzende Herausforderung für Unternehmen dar. Sie unterliegen nicht der direkten Kontrolle des berichtenden Unternehmens und werden bezogen auf die Wertschöpfungskette in Up- bzw. Downstream Emissionen unterteilt.
Das GHG Protocol stellt umfangreiches Informationsmaterial (PDF Dokument / 182 Seiten) mit Hilfestellungen zu Berechnung von Scope 3 Emissionen zum download zur Verfügung.
Materiality Assessment
Nach DR2-IRO1 wird unter anderem eine Beschreibung gefordert, wie der Prozess zur Ermittlung von Nachhaltigkeitsauswirkungen, Risiken und Chancen umgesetzt wurde (“Description of the process to identify material sustainability impacts, risks and opportunities”). Dabei ist auch zu benennen, welche Faktoren davon für das Unternehmen als wesentlich (“material”) eingestuft wurden. Im Zusammenhang mit der “Double Materiality” wird auf deren zentrale Bedeutung hingewiesen. Zu erläutern ist, wie der Grundsatz der “Double Materiality” im Prozess der Erarbeitung des Nachhaltigkeitsreportings eingehalten wurde.
Herausforderungen für Unternehmen
Unternehmen, die unter die Regelungen der CSRD fallen und nach dem ESRS berichten müssen, werden mit verschiedenen Ausgangspositionen in die Berichterstattung starten.
Unternehmen, die bereits über ein strukturiertes Nachhaltigkeitsreporting verfügen, werden die bisherige Berichterstattung an die Anforderungen des ESRS anpassen, oder die bestehende Berichterstattung weiterführen und zusätzlich nach dem ESRS berichten. Dabei können sie, abhängig vom bisher verwendeten Berichtsstandard, auf eine bereits bestehende Datenbasis, im Unternehmen etablierte Prozesse und Ressourcen zurückgreifen.
Unternehmen, die bisher noch kein strukturiertes Nachhaltigkeitsreporting betreiben, werden zunächst die erforderlichen Strukturen aufbauen und die notwendigen Ressourcen bereitstellen müssen. Dies umfasst auch die notwendigen Personalressourcen für die Datenerfassung und Aufbereitung. Darüber hinaus wird es in vielen Fällen erforderlich sein, das Bewusstsein für die Thematik in die Unternehmen zu tragen und die damit verbundene Unternehmenskultur aufzubauen und zu leben.
Grundsätzlich ist es empfehlenswert, sich frühzeitig mit den Anforderungen des ESRS zu beschäftigen und abzugleichen, welche Informationen und Daten bereits vorliegen bzw. welche Prozesse initiiert und welche Strategien entwickelt werden müssen, um den Anforderungen des ESRS gerecht zu werden.
NordESG
NordESG ist ein unabhängiges Beratungsunternehmen. Unser Beratungsangebot ist auf Fragen rund um Nachhaltigkeit und ESG ausgelegt. Wir unterstützen Unternehmen bei der Navigation durch ihre Nachhaltigkeitslandschaft und erarbeiten individuell auf die Anforderungen unserer Kunden abgestimmte Strategien und Konzepte. Selbstverständlich freuen wir uns über ein Kontaktaufnahme per E-Mail. Alternativ können Sie direkt einen Termin für ein kostenfreies Kennenlerngespräch mit uns vereinbaren.
Quellen
Entwurf des ESRS: EFRAG 2022 – https://www.efrag.org/lab3?Aspx