Auf dieser Seite gehen wir auf häufig gestellte Fragen rund um CSR und ESG ein. Neben typischen Fragen „Was bedeutet CSR?“ bzw. „Was bedeutet ESG?“, sowie weiteren Begriffsbestimmungen zu CSR und ESG, deren Gemeinsamkeiten und den Unterscheidungsmerkmalen, behandeln wir weitere Begriffe und Abkürzungen rund um CSR und ESG.
Beispiele dafür sind CSR-RUG (das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz), NFRD (die Non-Financial Reporting Directive), mit CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) deren Nachfolger, aber auch die SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) und die EU-Taxonomie.
Wir ergänzen und aktualisieren diese Seite in regelmäßigen Abständen. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 12. Oktober 2021.
Die Abkürzung „CSR“ steht für den englischen Begriff „Corporate Social Responsibility“. Übertragen auf den deutschen Sprachraum wird unter CSR bzw. Corporate Social Responsibility die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen vor dem Hintergrund eines nachhaltigen Wirtschaftens verstanden. Weitere Informationen gibt es auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Die Abkürzung „ESG“ setzt sich aus den drei englischen Begriffen „Environment„, „Social“ und „Governance“ zusammen. Manchmal wird statt „Environmental, Social and Governance“. Manchmal wird statt Governance auch explizit von Corporate Governance gesprochen.
Auf den deutschen Sprachraum übertragen kann „Environmental, Social und Governance“ mit „Umwelt, Soziales / Gesellschaft und Unternehmensführung“ entsprochen werden. Jeder der drei Begriffe ist mit weiteren Kriterien hinterlegt, an denen sich die Performance von Unternehmen messen lässt.
Die Begriffe CSR und ESG werden häufig synonym verwendet. Trotz der Gemeinsamkeiten, gibt es auch klare Unterschiede. CSR im engeren Sinn ist häufig durch qualitative Aussagen und Vorgaben geprägt („Doing good“ bzw. „Avoid bad“). ESG setzt hingegen stärker auf eine quantitative Herangehensweise um die Performance eines Unternehmens entlang von definierten ESG-Kriterien zu erfassen und dessen Weiterentwicklung zu dokumentieren. In diesem LEXOLOGY Artikel gibt es weitere Informationen dazu.
CSR und in der Folge ESG als Konzepte sind nicht von heute auf morgen entstanden und entwickeln sich stetig weiter. In den 1980er Jahren entstand mit “Environment, Health and Safety” (EHS) ein neuer Schwerpunkt. In den 1990er Jahren wurde der Begriff „Nachhaltigkeit“ wichtiger, wobei Nachhaltigkeit dabei einen starken Fokus auf Fragestellungen die Umwelt und Natur betreffend hatte.
Anfang der 2000er Jahre wurde der Begriff “Corporate Social Responsibility” (CSR) geprägt und gewann an Bedeutung. Ab 2020 hat trat das Konzept von „Environment, Social and Governance“ (ESG) in den Vordergrund und erfährt seit dem eine zunehmend hohe Aufmerksamkeit. Zunächst im Zusammenhang mit Investments, jedoch immer mehr als Instrument, mit dem Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsthemen managen können.
Hinter dem Begriff „CSR-RUG“ verbirgt sich das „Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz)“. Detailinformationen, unter anderem den kompletten Gesetzestext gibt es hier.
Unter der CSR-Berichtspflicht versteht man die Anforderungen für die Offenlegung nicht-finanzieller Informationen durch Unternehmen nach den Vorgaben des CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG). Viele Unternehmen, die mit institutionellen Investoren zusammenarbeiten, veröffentlichen auch ESG-Berichte, die auf deren Anforderungen zugeschnitten sind. Gerade bei großen Unternehmen ist es nicht unüblich, dass verschiedene Reporting-Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung genutzt werden.
Das Kürzel „NFRD“ bezieht sich auf die „Non-Financial Reporting Directive„, eine Vorgabe der Europäischen Union. Diese gibt vor, welche Unternehmen über ihre nichtfinanzielle Performance berichten müssen. Mehr Informationen zur NFRD gibt es hier und hier. Die NFRD soll von der CSRD bzw. der Corporate Sustainablity Reporting Directive abgelöst werden. Weitere Informationen finden Sie unter „Was versteht man unter CSRD?“.
Die EU-Taxonomie schafft mehr Transparenz für Investoren und Unternehmen rund um das Thema Nachhaltigkeit. Die EU-Taxonomie legt fest, welche Aktivitäten wesentlich zum erreichen der in der Taxonomie-Verordnung definierten Umweltziele beitragen. Das macht sie in gewisser Weise zu einem Bindeglied zwischen NFRD und SFDR. Ergänzende Informationen gibt es hier.
Während die NFRD auf die Berichtspflichten von Unternehmen ausgerichtet ist, ist die „Sustainable Finance Disclosure Regulation“ bzw. SFDR auf die Finanzbranche ausgerichtet. Die Vorgaben der SFDR führen zu mehr Transparenz bei ESG-Themen bei dem jeweiligen Unternehmen und den angebotenen (Finanz-)Produkten. Ausführliche Informationen gibt es hier und hier.
Bei der CSRD bzw. der „Corporate Sustainability Reporting Directive“ handelt es sich um einen Richtlinienvorschlag der Europäischen Union. Die CSRD wird eine Ausweitung der Anforderungen an die Berichtspflichten von Unternehmen mit sich bringen. In diesem Zusammenhang wird die CSRD die bisherigen Regelungen der NFRD ersetzen. Das Gesetzgebungsverfahren zur CSRD findet aktuell statt. Mehr Informationen zur CSRD gibt es in diesem Blogpost.
Unternehmen können auf unterschiedliche Berichtswerke, Frameworks oder ESG-Standards zurückgreifen, um ihrer CSR-Berichtspflicht zu entsprechen. Weit verbreitet sind die Standards von GRI und SASB. Aber auch GRESB, CDB, CDSB oder SBTi werden von zur Berichterstattung genutzt. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) ein weiterer Beitrag zur Vielfalt der Standards, die angewendet werden können.
Umweltkriterien konzentrieren sich auf den In- und Output eines Unternehmens und die Auswirkungen, die sich daraus auf die Umwelt ergeben. Beispiele sind Energieverbrauch, CO2-Emissionen oder Wasserverbrauch. Genauso werden aber auch Abfälle und Nebenprodukte betrachtet.
Jedes Unternehmen hat Auswirkungen auf seine Umwelt und wird von seiner Umwelt beeinflusst. Risiken, die sich aus dem Klimawandel ergeben, sind ein Beispiel dafür, die auf nahezu jedes Unternehmen zutreffen.
Soziale Kriterien sind nicht nur im Zusammenhang mit Arbeitsbedingungen, Diversity und Inklusion zu sehen. Vielmehr werden in diesem Bereich alle Beziehungen und Interaktionen eines Unternehmen beispielsweise mit den örtlichen Gemeinschaften, der Öffentlichkeit oder Institutionen betrachtet. Reputation ist dabei ein wichtiger Aspekt.
Auch Fragen zur Unternehmensführung werden im Kontext von ESG-Kriterien betrachtet. Hier wird beispielsweise der Frage nachgegangen, welche Regeln sich Unternehmen geben und wie transparent diese Regelungen im Unternehmen bekannt gemacht werden, oder wie im Unternehmen mit den Bedürfnissen von Stakeholdern umgegangen wird.
Im Kern geht es darum, die Chancen und Risiken im Zusammenhang mit ESG Faktoren zu analysieren. Ein Aspekt ist also sicherlich die Betrachtung von Risiken. Es geht aber auch um die Chancen für Unternehmen, langfristig und nachhaltig Wertschöpfung zu betreiben, sich an den Klimawandel anzupassen, Emissionen zu vermeiden oder zu vermindern und sich aktiv mit sozialen Belangen auseinanderzusetzen.
ESG für Investoren und CSR für Unternehmen – so einfach ist es nicht. ESG ist nicht länger ein Thema, das exklusiv mit Investments oder Fonds zusammenhängt. Immer mehr Unternehmen nutzen ESG-Faktoren und die daraus abgeleiteten Strategien, um damit ihre Unternehmensstrategien zukunftsfest zu machen. Genauso wie im deutschen Sprachraum häufig CSR und ESG synonym verwendet werden, kann auch die CSR-Berichterstattung – je nach gewähltem Standard und Zuschnitt – als ESG-Berichterstattung gelten. Beispielsweise dann, wenn der häufig empfohlene GRI-Standard zur Berichterstattung genutzt wird.
Unternehmen müssen einer Vielzahl unterschiedlicher Vorschriften und Gesetze entsprechen. Grundsätzlich gilt: Die ESG- oder nicht-finanzielle Berichterstattung wird in immer mehr Ländern verpflichtend bzw. auf eine immer größere Zahl von Unternehmen ausgeweitet. Auf europäischer Ebene wird dabei die Corporate Sustainability Reporting Directive eine zentrale Rolle spielen.
Auch wenn Klimawandel und Auswirkungen auf die Umwelt momentan eine besondere Aufmerksamkeit zukommt, geht es bei ESG um weit mehr. Neben dem „E“ ist auch das „S“ und „G“ wichtig für Unternehmen.
In vielen Ländern ist die Nachhaltigkeitsberichtserstattung (hier synonym für ESG-Reporting bzw. CSR-Berichterstattung zu verstehen) für ausgewählte Unternehmen bereits obligatorisch, während andere Länder entsprechende Vorschriften und Gesetze vorbereiten. Nicht vergessen werden darf, dass vor dem Hintergrund der Globalisierung und international aktiven Investoren ein grundsätzlicher Bedarf and einer qualitativ hochwertigen nichtfinanziellen Berichterstattung besteht.
„Stakeholder Engagement“ bzw. „Stakeholder Assessment“ bezeichnet den Prozess, einzelne Interessensgruppen oder Personen, die für diese Interessensgruppen stehen und die für das jeweilige Unternehmen relevant sind, anzusprechen und einzubinden.
Ein wichtiger Aspekt ist es, mehr über deren Sichtweisen, Prioritäten und Werte zu erfahren. Darüber hinaus kann ein Stakeholder Engagement dazu beitragen, gegenseitiges Vertrauen aufzubauen und Zukunftsaufgaben gemeinsam zu meistern.
Ein „Materiality Assessment“ wird auch als Wesentlichkeitsanalyse bezeichnet. Es handelt sich um einen Prozess, mit dem die wichtigsten ESG Themen identifiziert werden, welche die größten Auswirkungen auf das Unternehmen haben und die für die Stakeholder eine hohe Priorität besitzen. Die Ergebnisse können zu einer Weiterentwicklung der Unternehmensstrategie genutzt werden. Mehr zum Konzept von Double Materiality haben wir in diesem Blogpost zusammengestellt.
ESG-Ratings bzw. ESG-Scores werden typischerweise von darauf spezialisierten Unternehmen zur Verfügung gestellt und dienen zur Bewertung von ESG-relevanten Chancen und Risiken eines Unternehmens. ESG-Ratings können deshalb beispielsweise eine Entscheidungsgrundlage für Investmententscheidungen sein.
Im Gegensatz dazu erfolgt die nichtfinanzielle Berichterstattung (sei es als CSR-Berichterstattung oder ESG-Reporting) durch ein Unternehmen selbst, um dessen Stakeholder über relevante Themen und Entwicklungen zu informieren. Diese Berichterstattung ermöglicht es Unternehmen darüber hinaus, eigene Einschätzungen zu kommunizieren und eine Innensicht des Unternehmens im Hinblick auf nachhaltigkeitsrelevante Themen zu vermitteln. Die nichtfinanzielle Berichterstattung eines Unternehmens ist häufig für die Bewertung (ESG-Rating) eines Unternehmens wichtig.